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Wegen Hitlerkarikatur suspendiert Nach Hitlerkarikatur: Rechtsstreit um suspendierten Feuerwehrleiter von Weißandt-Gölzau geht weiter

Von Helmut Dawal 02.09.2016, 11:20
Ein Feuerwehrmann.
Ein Feuerwehrmann. MZ

Weißandt-Gölzau - „Wenn das erste Vorkommnis am 9. Mai....“ Monika Reinbothe konnte zur Sitzung des Stadtrates des Südlichen Anhalts ihre Frage nicht ausformulieren. Stadtratsvorsitzender Thomas Schneider fiel ihr ins Wort. Man sei im öffentlichen Teil der Sitzung, nichtöffentliche Sachen dürften hier nicht angesprochen werden.

Warum hat Weißandt-Gölzaus Bürgermeister so spät reagiert?

Der CDU-Stadträtin ging es um den Rechtsstreit, den die Stadt gegen David Ebert, Leiter der Ortsfeuerwehr Weißandt-Gölzau, führt. Ihm wird die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole vorgeworfen.

Das Thema habe hohe Wellen geschlagen, viele Fragen seien noch offen. Nach Schneider Veto verkniff sie sich konkrete Daten, sprach aber aus, was andere Stadträte auch bewegt: „Für mich ist ein Mensch erst schuldig zu sprechen, wenn ihm eine Schuld bewiesen wurde.“

Das vermeintliche Vorkommnis soll sich nach MZ-Recherchen im Mai 2015 ereignet haben. Warum der Bürgermeister erst ein Jahr später darauf reagiert hat, ist Reinbothe völlig schleierhaft, wie sie im MZ-Gespräch äußerte. Klarheit zu den offenen Fragen soll eine Sondersitzung des Stadtrates bringen, die Reinbothe gefordert hat.

Ebert klagt erfolgreich gegen Rauswurf aus der Feuerwehr

David Ebert ist nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts erstmal wieder Feuerwehrmann. Jens Stiehler, sein Anwalt, sprach von einem „wichtigen Teilsieg“ seines Mandanten.

Bürgermeister Bresch verwies indes darauf, dass das Verwaltungsgericht nur den Ausschluss aus der Feuerwehr moniert hat.

Nur für diesen einzelnen Punkt habe das Gericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder hergestellt. „Fakt ist, Herr Ebert ist durch diesen Beschluss wieder Mitglied der Feuerwehr bis zur Entscheidung des Widerspruchs. Aber die Suspendierung vom Dienst in der Feuerwehr und der Ortswehrleitung bleibt erhalten“, sagte Bresch.

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Bresch

Eberts Ausschluss aus der Feuerwehr ist deshalb rechtswidrig, weil zuvor sein Ehrenbeamtenverhältnis hätte beendet werden müssen. Darauf verwies Rechtsanwalt Michael Moeskes, der den Stadtrat im Disziplinarverfahren gegen den Bürgermeister vertritt. „Genau dieses Verfahren zum Ehrenbeamtenverhältnis, wo der Antragsteller das Recht gehabt hätte, seine Sicht auf die Dinge zu äußern, hat es nicht gegeben.“ Moeskes empfahl Bresch, den Beschluss des Verwaltungsgerichts allen Stadträten im Sinne der Transparenz vollständig vorzulegen.

Unterdessen hat Jens Stiehler eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bresch eingereicht. „Er hat im August bei einer Versammlung der Ortswehrleiter alle Details der Vorwürfe, Namen und Daten genannt. Das hätte vor diesem Gremium nicht passieren dürfen. Bresch hat damit die Öffentlichkeit hergestellt und die Persönlichkeitsrechte meines Mandanten verletzt“, sagte Stiehler auf MZ-Anfrage.

Außerdem reichte er im Zusammenhang mit dieser Beratung eine Klage beim Verwaltungsgericht ein. (mz)