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Landgericht Magdeburg Landgericht Magdeburg: Gutachter bezeichnet den Täter als schuldfähig

Von Bernd Kaufholz 04.04.2006, 18:44
Die Grabstelle der vor zehn Jahren ermordeten Maria Juhl auf dem Friedhof in Haldensleben (Ohrekreis). (Foto: dpa)
Die Grabstelle der vor zehn Jahren ermordeten Maria Juhl auf dem Friedhof in Haldensleben (Ohrekreis). (Foto: dpa) dpa-Zentralbild

Magdeburg/MZ. - Gutachter Lischka sprach von einem "eingeschliffenen Verhalten" des 49-Jährigen und einer "gewissen Vorliebe für kleine Mädchen". Er führte dafür die Straftaten des "heterosexuellen Pädophilen" ins Feld: erster Sexualkontakt mit seiner unter 14-jährigen Cousine; mit 13, 14 Jahren Übergriffe auf eine Sechsjährige in der Haldensleber Nervenklinik und weitere sexuelle Kontakte zu Kindern; 1983 Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung einer Neunjährigen; der Sexualmord an Maria Juhl und die ebenfalls angeklagten Sexualstraftaten an zwei 13-Jährigen.

"Zusammen mit der niedrigen Intelligenz und dem eingeschliffenen Denkschema" sieht Lischka für N. eine schlechte Prognose. Dessen Schuldfähigkeit sei aber weder aufgehoben noch eingeschränkt. Es gebe keine Hinweise auf eine krankhafte seelische Störung. "Der Angeklagte hat zwar sehr eingegrenzte intellektuelle Fähigkeiten, kann kaum lesen, schreiben und rechnen, doch gleicht er das zum Teil durch praktische und soziale Kompetenz aus", so Lischka.

Betroffene Stille herrschte im Saal A23, als Professor Dieter Krause das rechtsmedizinische Gutachten verlas. Die Einzelheiten waren so schockierend, dass eine Zuhörerin in Ohnmacht fiel und der Rettungsdienst geholt werden musste. Krause: "Ich bin seit über 40 Jahren Rechtsmediziner, aber ein Fall, in dem ein Täter so gehandelt hat, ist mir noch nicht begegnet."

Der Autor ist Redakteur der Magdeburger Volksstimme.