Landgericht Halle Landgericht Halle: Paar aus Hohenmölsen steht erneut vor Gericht
Halle/MZ. -
An mehreren Verhandlungstagen will die dritte Strafkammer des Landgerichts Halle nun erneut klären, wer der zwei Monate alten Michelle im Januar 2001 schwerste Verletzungen zugefügt hat. Als das Mädchen wegen lebensbedrohlicher Atemstörungen vom Notarzt ins Krankenhaus Weißenfels eingeliefert wurde, stellten die Ärzte fest, dass beide Arme und Beine sowie fünf Rippen gebrochen waren. Überall am Körper fanden die Mediziner Hämatome, auch im Genitalbereich wurden Verletzungen festgestellt. Einer der Ärzte erstattete umgehend Anzeige wegen Kindesmisshandlung.
Da es keine direkten Zeugen der Misshandlungen gab und mehrere Zeugen bestätigt hatten, dass Michelle ein Wunschkind des Paares war, konnten die Richter den Eltern im ersten Prozess keine Schuld nachweisen. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) gab der Revision der Staatsanwaltschaft statt, die drei Jahre Haft für beide beantragt hatte. "Die Strafbarkeit durch Unterlassen ist nicht erschöpfend gewürdigt worden", so die Bundesrichter. Wie im ersten Prozess vor drei Jahren machten die leiblichen Eltern, die inzwischen getrennt leben, auch am Dienstag von ihrem Schweigerecht Gebrauch.
Nachdem den Eltern 2001 das Sorgerecht entzogen worden war, durfte Michelle ab Januar 2003 wieder bei ihnen leben. Allerdings hatte das Jugendamt weiter die Pflegschaft für das Mädchen. Gegen die Entscheidung, den Eltern das Sorgerecht wieder zurückzugeben, hatte die Staatsanwaltschaft vergeblich Rechtsmittel eingelegt.
"Die Eltern kümmern sich äußerst fürsorglich um das Kind", hatte das Familiengericht am Amtsgericht Weißenfels den beiden Angeklagten bei einer Anhörung im September 2004 attestiert, wie am Dienstag zu erfahren war. Für den Revisionsprozess sind zunächst sechs Verhandlungstage bis Ende November geplant.