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Justiz Justiz: Kolb: Durchgestrichene Hakenkreuze nicht verbieten

01.12.2006, 17:56
Jürgen Kamm, Geschäftsführer der Firma «Nix Gut» in Winnenden (Rems-Murr-Kreis) präsentiert Anti-Nazi-Symbole, die seine Firma vertreibt (Foto vom 28.06.2006). (Foto: dpa)
Jürgen Kamm, Geschäftsführer der Firma «Nix Gut» in Winnenden (Rems-Murr-Kreis) präsentiert Anti-Nazi-Symbole, die seine Firma vertreibt (Foto vom 28.06.2006). (Foto: dpa) dpa

Magdeburg/dpa. - In einem Brief an Bundesjustizministerin BrigitteZypries (SPD) spricht sie sich für eine entsprechende rechtlicheKlarstellung im Strafgesetzbuch aus. «Ich halte es für ein falschesSignal, dass das Engagement von Personen gegen Rechtsextremismusstrafrechtlich verfolgt wird», sagte Kolb am Freitag in Magdeburg.Wegen der Zunahme politisch motivierter Straf- und Gewalttatenmüsse Rechtsextremismus verstärkt bekämpft werden.

Das Landgericht Stuttgart hatte Ende September einenVersandhändler zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt, der unter anderemT-Shirts, Anstecker und Aufkleber mit durchgestrichenem Hakenkreuz imAngebot hatte. Die Richter verurteilten den Mann wegen des Verwendensvon Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die Entscheidungdes Gerichts hatte vor allem bei Vereinen und Verbänden, die sichgegen den Rechtsextremismus engagieren, Unverständnis undVerunsicherung hervorgerufen.