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Hochwasser Spezial Hochwasser Spezial: Sorge um Hab und Gut

Von Kerstin Metze 31.12.2013, 15:40
Wasser im Haus: Was vor der Flut nicht in Sicherheit gebracht werden konnte, wurde durch das Wasser oft unbrauchbar.
Wasser im Haus: Was vor der Flut nicht in Sicherheit gebracht werden konnte, wurde durch das Wasser oft unbrauchbar. dpa/symbolbild Lizenz

Das Schlimmste steht vielen vom Hochwasser Betroffenen noch bevor: die Beseitigung der Schäden. Hier einige Ratschläge:

Warum soll mit dem Auspumpen des Kellers noch gewartet werden?

Ein Keller sollte erst ausgepumpt werden, wenn der Wasserspiegel von selbst deutlich fällt. Wird das Untergeschoss bei Hochwasser überflutet, ist es in der Regel außen von Wasser umgeben. Das drückt auf das Fundament und die Kellerwände. Dadurch können diese schlimmstenfalls einstürzen, wenn der Raum leergepumpt wird. Bei Hochwasser wird häufig Sand und Kies aus dem Untergrund herausgeschwemmt. Dadurch kann das Fundament des Kellers absacken, und die Wände können Risse bekommen. Die Experten raten deshalb, so viel Wasser im Keller zu belassen, wie ringsum ansteht. Der Gegendruck von innen entlaste den Kellerboden und die Wände.

Wie verhält es sich mit Schlamm?

Schlamm sollte möglichst schnell aus Wohn- und Kellerräumen beseitigt werden. Wenn er fest antrocknet, wird er hart und lässt sich dann nur noch sehr schwer beseitigen. Auch wenn es paradox klingen mag: Es muss gründlich mit viel Wasser nachgewaschen werden, um mögliche Keime und Schadstoffe zu entfernen.

Wie gehen Betroffene beim Trocknen vor?

Um Folgeschäden so gering wie möglich zu halten, müssen vor allem Decken, Wände und Fußböden, in die Wasser eingedrungen ist, fachmännisch ausgetrocknet werden. Dazu ist es hilfreich, Beläge wie Linoleum, Laminat aber auch Paneele und nasse Tapeten von den Wänden zu entfernen.

Wenn die nassen Räume nicht vollständig geräumt werden können, sollten die verbliebenen Möbel möglichst weit weg von Wand und Fußboden - auf Paletten, Böcken - gelagert werden, damit eine ausreichende Luftzirkulation den Feuchtetransport erleichtert.

Möbel, die für gut befunden werden, können bei guter Witterung nach einer gründlichen Reinigung, schonend im Freien getrocknet werden. Möbel aus Spanplatten lohnt es kaum zu trocknen. Sie quellen auf und werden dadurch zumeist unbrauchbar.

Bei kleineren Feuchteschäden kann durch herkömmliches Lüften die überschüssige Nässe abtransportiert werden. Durchzug schafft am schnellsten Abhilfe.

Die Verbraucherzentrale bietet in allen ihren Beratungsstellen eine kostenlose Energieberatung für Hochwassergeschädigte zu Fragen der Trockenlegung, zum Lüften, zum Beheben von baulichen Schäden an Heizungen sowie zur Förderung von Sanierungsmaßnahmen an. Mehr im Internet: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter der Gratis-Telefonnummer 0800/809 802 400.

Wie wird schweren Feuchteschäden zu Leibe gerückt?

Wenn die Nässe bis in den Kern von Wänden und Dämmschichten vorgedrungen ist, sollte professionelle Hilfe zur Bauwerkstrocknung in Anspruch genommen werden. Eingebaute Dampf- und Feuchtigkeitssperren können die Nässe regelrecht einschließen. Eine Fachfirma entscheidet je nach örtlicher Gegebenheit, welche Technik eingesetzt wird.

Sind etwa Böden mit einem Verbund-Estrich betroffen, kommt ein Kondensationstrockner zum Einsatz. Die feuchte Raumluft wird angesaugt, über ein Kühlteil geführt und darin so weit abgekühlt, dass der Taupunkt unterschritten wird. Die Feuchtigkeit kondensiert und wird in einem Wasserbehälter aufgefangen oder über ein Schlauchsystem abgeleitet. Wer sich die fachgerechte Trocknung selbst zutraut, muss sich ein Trocknungsgerät nicht selbst kaufen. Bei Firmen und Baumärkten gibt es Leihgeräte.

Wann sollte unbedingt ein Fachbetrieb zurate gezogen werden?Zum Beispiel bei der komplizierten Trocknung eines schwimmenden Estrichs. Denn wenn Wasser durch die Randfugen unter den Estrich in die Dämmung eingedrungen ist, kann es von alleine nicht mehr raus. Wird hier nicht fachgerecht getrocknet, breitet sich Schimmel unter dem Estrich und in der Dämmebene des Bodens aus. „In diesem Fall muss der befallene Fußboden komplett - samt Estrich und Dämmung - ausgebaut und erneuert werden“, sagt Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren.

Wie geht man mit feuchten Wänden um?

Wenn Wände feucht bleiben, droht schnell Schimmel. Deshalb ist die Wandsanierung unumgänglich. Der Putz muss komplett abgeschlagen und die Oberfläche neu aufgebaut werden. Einfach nur drüber streichen - das funktioniert nicht. „Vor dem neuen Anstreichen sollten sich Heimwerker unbedingt vergewissern, ob die Wand wirklich wieder trocken ist“, rät Ludger Küper, Direktor des Paint Quality Instituts in Schwalbach (Hessen). Ein Anstrich mit Dispersionsfarbe auf einer feuchten Fläche blättere nach einiger Zeit ab. Vor dem Streichen sollte man die Wand mit dem Tuch gründlich abreiben, um Salze zu entfernen. Dann mit einer Tiefengrundierung und anschließend mit Dispersionsfarbe streichen. Gut geeignet für Kellerräume ist laut Küper auch Silikatfarbe, die diffusionsoffen ist. Sie nimmt Feuchtigkeit erst auf und gibt sie nach und nach wieder ab, wodurch das Raumklima reguliert wird.

Für welche Schäden kommt die Versicherung auf?

Schäden durch Hochwasser sind weder in der klassischen Hausrat- noch in der Wohngebäudeversicherung enthalten. In solchen Fällen greift nur eine Elementarschadenversicherung, sagt Katrin Jarosch vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Nach GDV-Angaben sind erst 32 Prozent der Deutschen gegen Hochwasser versichert, „dabei könnten wir 99 Prozent aller Haushalte problemlos gegen Hochwasser und Überschwemmung versichern“, wie Jarosch betont.

Elektrische Leitungen sind besonders heikel. Was ist zu beachten? Nach einem Wassereinbruch sollte dem Wasser möglichst umgehend mit Pumpen, Nass-Trockensaugern oder auch nur Lappen und Eimer zu Leibe gerückt werden. Elektrogeräte dürfen erst wieder an das Stromnetz, wenn sicher ist, dass sie nicht durch Feuchtigkeit Schaden genommen haben. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe rät sogar dazu, sie vom Fachmann überprüfen zu lassen.

Was ist mit Autos, die vom Hochwasser Schaden genommen haben?Autos, die trotz aller Vorsicht überflutet wurden, sind meist nur noch Schrott. Der Totalschaden ist über die Teilkaskoversicherung abgedeckt, beschädigte Dachkoffer und Kindersitze ebenfalls. „Versicherte müssen nur die vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen und werden auch nicht zurückgestuft“, sagt Jarosch. Nur die Bergungs- und Abschleppkosten bleiben ihnen nicht erspart, wenn sie keinen separaten Schutzbrief abgeschlossen haben. Vom Hochwasser nur leichter geschädigte Autos dürfen nicht gleich angelassen werden. Das kann der Elektronik und dem Katalysator schaden, warnt der Auto Club Europa.

Auch Startversuche mit Überbrückungskabel oder Anschlepphilfe seien tabu. Vielmehr gelte es, das Auto zunächst komplett zu trocknen.

Bekommen Arbeitnehmer frei, um sich um ihre abgesoffene Wohnung zu kümmern?

„Mitarbeiter haben einen Anspruch auf ein paar freie Tage, um ihre Angelegenheiten zu regeln“, sagt Prof. Jobst-Hubertus Bauer. Die Anzahl der freien Tage richtet sich danach, wie groß die Schäden zu Hause sind. Wer etwa Wasser in den Wohnräumen hat, dürfe durchaus drei bis vier Tage vom Job fernbleiben. Bei einem überfluteten Keller reichen vermutlich schon ein oder zwei Tage, um das Notwendigste zu regeln, so der Jurist. Damit Betroffene mit ihrem Arbeitgeber keine Probleme bekommen, sollten sie ihn sofort telefonisch informieren, erläutert Bauer.