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Hintergrund Hintergrund: Einheitsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften

06.02.2004, 19:55

Halle/MZ. - In zwei Formen kann die Verwaltung der Gemeinden organisiert werden: Als Einheitsgemeinde oder als Verwaltungsgemeinschaft.

Einheitsgemeinden entstehen, wenn mehrere Kommunen zu einer neuen Gemeinde verschmelzen. Sie haben dann einen gemeinsamen Rat und sollen mindestens 8000 Einwohner haben.

In Verwaltungsgemeinschaften organisieren die weiterhin selbstständigen Orte nur ihre Verwaltung gemeinsam. Für sie ist eine Mindestzahl von 10000 Einwohnern festgelegt. In Ausnahmefällen reichen 5000 Einwohner.

Ende März endet die freiwillige Phase, in der Gemeinden Partner finden können. Danach ist das Innenministerium am Zug. Gemeinden ohne Partner haben bis zum 15. Mai Zeit zur Stellungnahme. Anschließend will das Innenministerium zuordnen.