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Folgen der Flut Folgen der Flut: Aufklärung der Deichbrüche ist nicht leicht

18.09.2002, 18:43
Deichbruch bei Seegrehna (Kreis Wittenberg) (Archivbild)
Deichbruch bei Seegrehna (Kreis Wittenberg) (Archivbild) dpa

Dessau/MZ/hak. - Deichbruch Pratau

Der Wall südlich Wittenbergs soll Gerüchtenzufolge gesprengt worden sein. WittenbergsOberbürgermeister Eckhard Naumann bat um Ermittlungen.Inzwischen wurde der Landrat als Leiter desKrisenstabes vernommen, auch Fachleute undEinsatzkräfte. "Bisher gibt es keine Anhaltspunktefür eine Sprengung", meint Dieter Maltry,Leiter des Fachkommissariats der PolizeidirektionDessau. Der Wasserdruck auf den Deich seilaut Experten so groß gewesen, dass er aucheine nahe Brücke anzuheben drohte. Der Rückzugswegfür die rund 250 Helfer am Deich habe durchein nur drei Meter breites Tor geführt. "Beieinem plötzlichen Bruch hätten viele ertrinkenkönnen. Deshalb sind die meisten evakuiertworden", erklärt Maltry. Nun wird noch nachden zuletzt vor Ort verbliebenen Helfern alsAugenzeugen des Bruchs gesucht.

Deichbruch Rehsen

Der Vorwurf: Einwohner haben den Deichan zwei Stellen eigenmächtig aufgebrochen,um das Wasser vom Ort wegzuleiten. Der Krisenstabgriff noch am selben Tag ein, die Lücken wurdengeschlossen. Ermittelt wird von Amts wegen.Die Polizei machte Luftbilder, das Einsatztagebuchdes Krisenstabes wurde durchforstet, Zeugenvernommen. "Ob eine Anordnung zur Deichöffnungvorlag ist noch nicht geklärt", sagt die Sprecherinder Staatsanwaltschaft Dessau, Susanne Helbig.Noch wird gegen Unbekannt ermittelt. Erstwenn sich bestätigen sollte, dass die Deichöffnungenungenehmigt waren und letztlich zur Überflutungvon Schönitz (Ortsteil von Riesigk) führten,"werden wir konkret an Tatverdächtige herantreten",so Helbig.

Deichbruch Riesigk

Westlich von Schönitz wurde später eineDurchfahrt im Schlafdeich aufgemacht, um dieWassermassen abzuleiten. Riesigks Bürgermeisterinhat laut Akten erklärt, dass sie die mit Wörlitzabgestimmte Anweisung gegeben habe. Auch hiergilt analog zum Fall Rehsen: "Die Ermittlungenrichten sich derzeit nicht gegen eine bestimmtePerson", erläutert Susanne Helbig. "Es musserst klar sein, ob und welchen strafrechtlichenVorwurf wir erheben können." Immerhin gibtes auch den rechtfertigenden Notstand (sieheStrafgesetzbuch). "In ein bis zwei Monatenkönnten alle Ermittlungen abgeschlossen sein."