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Ex-Ortsbürgermeister Hans Püschel Ex-Ortsbürgermeister Hans Püschel: Hohes Bußgeld für Nazi-Texte

Von Alexander Schierholz 16.04.2015, 08:19
Hans Püschel war Bürgermeister von Krauschwitz.
Hans Püschel war Bürgermeister von Krauschwitz. LISKER/ARCHIV Lizenz

Halle (Saale) - 25.000 Euro sind eine Menge Geld. Man kann sie in den Kauf eines Autos stecken oder in den einer Küche.

Der NPD-nahe ehemalige Bürgermeister von Krauschwitz (Burgenlandkreis), Hans Püschel, soll diese Summe - exakt 24.750 Euro - an die Landesmedienanstalt (LMA) Sachsen-Anhalt zahlen. Als Bußgeld, weil er im Internet laut LMA jugendgefährdende Inhalte veröffentlicht hatte. „Für ein solches Verfahren ist das eine übliche Größenordnung“, sagt LMA-Direktor Martin Heine.

Geldstrafe wegen Volksverhetzung

Laut Püschel geht es unter anderem um ein selbst verfasstes Gedicht, in dem er den Holocaust als Mythos bezeichnete. Oder, so LMA-Direktor Martin Heine, um die Abbildung eines Hakenkreuzes. Das Gedicht hatte Püschel bereits vor Gericht gebracht. Das Amtsgericht Weißenfels verurteilte ihn im Herbst 2013 zu 3.000 Euro Geldstrafe wegen Volksverhetzung. Das Landgericht Halle bestätigte das Urteil im Sommer vorigen Jahres, rechtskräftig ist es aber noch nicht. Püschel war in Revision gegangen; der Fall liegt beim Oberlandesgericht Naumburg.

Kandidatur für die NPD

Bekannt geworden war Püschel 2010, als er öffentlich mit der rechtsextremen NPD flirtete und einem Rauswurf aus seiner damaligen Partei, der SPD, nur durch einen Austritt zuvor kam. Später kandidierte er bei Wahlen für die NPD. Mittlerweile ist er deren Fraktionschef im Kreistag.

Mit den Online-Veröffentlichungen, die nun die Landesmedienanstalt auf den Plan gerufen haben, will er nichts zu tun haben. Die fragliche Seite ist in den USA registriert; im Impressum steht ein Dritter mit einer US-Adresse. Püschel sieht sich deswegen nicht als Anbieter und damit auch nicht verantwortlich. Den Einwand, er habe die Verantwortung für von ihm dort gepostete Beiträge, will er nicht gelten lassen. Gegen das Bußgeld hat er Widerspruch eingelegt.

Aus Sicht von LMA-Chef Heine wird er damit nicht durchkommen: „Die Adresse, die im Impressum angegeben ist, entlastet ihn nicht. Wir sind der Auffassung, dass er sich die Inhalte zurechnen lassen muss“, sagt Heine. Es gebe mehr Fakten, die dafür als dagegen sprechen würden. Deutlicher wird er nicht, denn schließlich, sagt er: „Am Ende werden die Gerichte entscheiden müssen.“ (mz)