Naundorfer Müll-Prozess Naundorfer Müll-Prozess: Bewährung für Müllmakler gefordert

Naundorf/Halle (Saale) - Im Prozess am Landgericht Halle gegen einen ehemaligen Müllmakler hat der Verteidiger am Dienstag seinen Schlussvortrag gehalten. Darin hat er den Vorwurf der Bestechlichkeit zurückgewiesen und einen Freispruch in diesem Punkt gefordert. Zudem plädierte der Jurist für eine Bewährungsstrafe für die Hinterziehung von knapp 500.000 Euro Steuern. Die Tat hatte der Angeklagte bereits am ersten Prozesstag im Mai eingeräumt.
Bei der Vergabe von Entsorgungsaufträgen hätte es hingegen keine unzulässige Einflussnahmen durch seinen Mandanten gegeben. Dem ehemaligen Betriebsleiter einer Deponie im sächsischen Cröbern wird vorgeworfen, einem inzwischen verstorbenen Naundorfer Geschäftsfreund lukrative Lieferungen von italienischen Siedlungsabfällen zugeschanzt zu haben. Im Gegenzug soll er über Scheinrechnungen und Beteiligungen an einer Firma im Wert von 100.000 Euro erhalten haben.
Verteidiger bestreitet Vorwurf
Der Verteidiger bestritt vehement, dass Mitbewerber bei einer Ausschreibung übergangen wurden. „Keiner der anderen Unternehmen verfügte über die notwendigen Genehmigungen für die Entsorgung des Hausmülls“, betonte er. Der Naundorfer Unternehmer hätte entgegen der Behauptung des Staatsanwaltes jedoch sehr wohl die notwendigen Zertifikate vorweisen können. Auf der anderen Seite hatte die Zusammenarbeit zwischen der Deponie und Naundorf schon seit längerer Zeit bestanden. Es sei daher nur folgerichtig gewesen, dass auch dieser Auftrag nach Naundorf gegangen war.
Des Weiteren hätte der Angeklagte gar keinen Vorteil aus den Unternehmensanteilen gezogen. „Selbst die Staatsanwaltschaft musste einräumen, dass die 100.000 Euro in dem Geschäft verloren gingen“, so der Verteidiger. Dies müsse auch rechtlich gewürdigt werden. Von einer Bestechung könne somit keine Rede sein.
"Pech für den Angeklagten"
Gerade in diesem Punkt widersprach der Staatsanwalt jedoch später in seiner Erwiderung. „Vielleicht war es Pech für den Angeklagten, dass er das Geld nachträglich in einer Fehlinvestition verloren hat“, sagte er. Dies sage jedoch nichts darüber aus, ob der Angeklagte das Geld zuvor als Bestechung erhalten habe oder nicht.
Der Verteidiger betonte noch einmal, dass Lieferungen von Abfällen von Sachsen nach Sachsen-Anhalt bis 2007 ohne zusätzliche Genehmigungen möglich waren. Allerdings war der Vorwurf des illegalen Umgangs mit gefährlichen Abfällen bereits im Laufe des Prozesses fallengelassen worden.
Der Verteidiger stellte in seinem Schlussvortrag zudem zahlreiche Hilfsanträge. Demnach möchte er weitere Zeugen laden lassen und zusätzlich Dokumente in den Prozess einbringen, falls das Gericht an dem Anklagepunkt Bestechlichkeit festhält. Seine Forderung nach einer Bewährungsstrafe begründete er auch mit dem schlechten Gesundheitszustand seines Mandanten. Der Staatsanwalt hatte zuletzt eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert. (mz)