Lossa Lossa : Gutem Willen soll Tat folgen

Lossa - Der Verbleib des Sühnekreuzes von Lossa war bereits im November 2015 Thema eines Tageblatt/MZ-Artikels. Nach unserem Dorfreport zu Lossa unlängst im Burgenlandjournal erhielten die Nachfragen neue Nahrung. Tageblatt/MZ hat sich um eine Auflösung der Angelegenheit bemüht - und ist auf viel guten Willen, eine bislang aber offenbar gestörte Kommunikation gestoßen.
Rückblende: Anfang Januar 2015 war der ehemalige Gasthof in Lossa eingestürzt. In dem Gebäude hatte Eigentümer Detlef Hartung, seines Zeichens auch Bürgermeister der Gemeinde Finne mit dem Ortsteil Lossa, eigentlich eine Logopädie-Praxis für seine Tochter einrichten wollen. „Beim erforderlichen Not-Abriss des Gebäudes ist leider auch das an seiner Nordostecke stehende Sühnekreuz zu Bruch gegangen“, so Hartung. Er gibt an, die Untere Denkmalschutzbehörde des Burgenlandkreises auf deren schriftliche Anfrage hin darüber informiert zu haben, dass er das beschädigte Sühnekreuz gesichert und eingelagert hat. Behördenvertreter Hardy Münchow erinnert sich hingegen, (erst) durch den erwähnten Zeitungsartikel davon erfahren zu haben.
„Die Freude über die Sicherstellung des Kleindenkmals überwog freilich; und da keine Gefahr in Verzug war, ist die Sache dann ein wenig aus dem Blick geraten“, begründet Münchow, warum die Behörde in der Angelegenheit nicht mehr Druck ausgeübt hat. Dessen ungeachtet „sollte das Sühnekreuz lieber früher als später fachgerecht restauriert werden“, betont er. Die Rechtslage sei, dass so genannte Kleindenkmale grundsätzlich demjenigen, auf dessen Grundstück sie stehen, gehören. Allerdings gebe es mit Blick auf den Denkmalschutz ein öffentliches Interesse, wodurch das Eigentumsrecht eingeschränkt werden kann - im extremen Fall bis zur Enteignung. Als Eigentümer müsse Detlef Hartung also für die erforderliche Reparatur des Sühnekreuzes aufkommen. „Wir lassen aber niemanden allein - weder fachlich noch finanziell, da wir ja Interesse an einer sachgemäßen Restaurierung haben“, stellt Münchow klar. Es gebe die Möglichkeit einer öffentlichen Förderung über die Landesdenkmalpflege; oder das Sühnekreuz werde direkt von der Abteilung Restaurierung im Landesamt instand gesetzt.
Auch Detlef Hartung beteuert seinen guten Willen. „Ich habe nichts zu verbergen“, unterstreicht der Bürgermeister, der das eingelagerte Kleindenkmal dem Tageblatt-/MZ-Mitarbeiter bei einem Vor-Ort-Termin auch bereitwillig präsentierte. „Ich hatte nie die Absicht, mir das Sühnekreuz unter den Nagel zu reißen oder es gar weiterzuveräußern. Zwischenzeitlich hatte ich auch schon mal den Kostenvoranschlag eines Fachbetriebes eingeholt, das Ganze dann aber wieder aus den Augen verloren.“
Während nun also die baldige Restaurierung zu erwarten steht, ist es mit der Rückkehr des Sühnekreuzes exakt an seinen bisherigen Standort so eine Sache. „Es war direkt hinter den Befestigungsstangen eines Verkehrshinweisschildes an einer Kreuzung positioniert - alles andere als optimal“, so Behördenmann Münchow. „Vielleicht warten wir mit dem Wiederaufstellen ab, bis die dem Vernehmen nach dort anstehenden Straßenerneuerungsarbeiten abgeschlossen sind.“
Sühnekreuz oder Mordkreuz ist die Bezeichnung für ein steinernes Flurkreuz, das zur Sühne für einen Mord oder Totschlag errichtet wurde. Sühnekreuze standen meist an Wegen und Wegkreuzungen. Auf einigen Steinkreuzen sind Waffen (Armbrust, Axt oder ähnliches) eingeritzt - möglicherweise die Tatwaffen. Ab 1300 soll es üblich gewesen sein, am Tatort oder dort, wo es die Angehörigen wünschten, ein steinernes Sühnekreuz aufzustellen. Seit 1530 wurden in protestantischen Gegenden keine Sühnekreuze mehr errichtet. Etwa 7.000 Steinkreuze, von denen man vermutet, dass es sich um Sühnekreuze handelt, sind heute in ganz Europa bekannt; in Deutschland gibt es ungefähr 4.000. Sie sind besonders verbreitet in der Oberpfalz, Thüringen und Sachsen.
