Einrichtungs-Impfpflicht Kontrolle im Burgenlandkreis wird schwierig
Wie sich das Landratsamt auf die Einführung vorbereitet und worauf die Hoffnungen der Amtsärztin beruhen.
26.01.2022, 19:12

Weissenfels/Zeitz/MZ - Wenn die einrichtungsbezogene Impfpflicht am 16. März in Deutschland eingeführt wird, obliegt es den Gesundheitsämtern, deren Einhaltung zu kontrollieren. „Arbeitgeber haben das zuständige Gesundheitsamt zu informieren, wenn die Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt werden oder Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit der vorgelegten Nachweise bestehen“, heißt es vom Bundesgesundheitsministerium. Die Behörde „kann“ darauf hin „die Beschäftigung in – oder den Zutritt zu - den Einrichtungen, in denen die Nachweispflicht gilt, untersagen“.