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Maßnahme gegen Verschwendung Die Prüfer sind nicht länger gefesselt (Kommentar)

Finanzielle Missstände gehören aufgedeckt – egal, wie groß die Kommune ist. Der Landesrechnungshof von Sachsen-Anhalt kann bisherige Kontrollmechanismen gut ergänzen.

Von Hagen Eichler 17.12.2025, 18:28
MZ-Kommentator Hagen Eichler
MZ-Kommentator Hagen Eichler (Foto: Andreas Stedtler)

Magdeburg/MZ - Niemand möchte, dass ihm ein anderer ungefragt ins Portemonnaie sieht. Niemand will, dass Fremde die eigenen Einnahmen und Ausgaben analysieren, kritische Fragen stellen und am Ende auch noch öffentlich anprangern, wenn man durch einen dummen Fehler Geld aus dem Fenster geworfen hat.

Aus gutem Grund sind die finanziellen Daten von Privatpersonen vor unberechtigten Einblicken geschützt. Für die öffentliche Hand aber kann es ein solches Recht nicht geben – es geht um den effizienten Einsatz unseres Steuergeldes.

Doppelkontrollen gilt es zu vermeiden - da haben die Bürgermeister recht

Deshalb ist es gut, dass in Sachsen-Anhalt nicht länger nur Landesbehörden und größere Städte, sondern ab Januar sämtliche Kommunen vom Landesrechnungshof geprüft werden können. Das darf nicht zu Doppelkontrollen führen, da haben die Bürgermeister recht. Nötig ist eine gute Abstimmung mit den Rechnungsprüfungsämtern der Landkreise. Die sollte aber möglich sein.

Der Rechnungshof kann bei der Aufsicht über die Kommunalfinanzen eine gute Ergänzung sein. Er hat Entwicklungen landesweit im Blick. Seine Prüfer haben im Umgang mit Behörden viel Erfahrung und können bei Fehlentwicklungen Querverbindungen ziehen, die ein einzelner Landkreis gar nicht im Blick haben kann.

Bislang ist der Rechnungshof zum Wegschauen gezwungen

Dass die in Dessau-Roßlau ansässige Behörde künftig anlasslos und bis zum letzten Cent die Bücher von Städten und Gemeinden durchleuchtet, ist nicht zu erwarten, zumal es dafür auch kein zusätzliches Personal gibt.

Kommen aber aus einem Gemeinderat, von Mitarbeitern der Verwaltung oder von Bürgern Hinweise auf Missstände, ist der Rechnungshof nicht länger qua Gesetz zum Wegschauen gezwungen, sondern kann sich Einblick verschaffen.

Den Autor erreichen Sie unter: [email protected]

Wie üblich wird er danach Stellungnahmen der Verantwortlichen einholen und zuletzt seine Bewertung öffentlich machen. Missmanagement gehört ans Licht, um es abzustellen. Davon profitieren alle Bürger.