1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Burgenlandkreis
  6. >
  7. Hähnchenmast in Tauhardt: Hähnchenmast in Tauhardt: Resistente Keime im Blick

Hähnchenmast in Tauhardt Hähnchenmast in Tauhardt: Resistente Keime im Blick

Von Gerd Stöckel 05.10.2017, 08:19
Streit um die Erweiterung der Hähnchenmast-Anlage in Tauhardt geht in die nächste Instanz.
Streit um die Erweiterung der Hähnchenmast-Anlage in Tauhardt geht in die nächste Instanz. dpa-Zentralbild

Tauhardt - Der Streit um die Hähnchenmastanlage in Tauhardt geht in die nächste Runde, diesmal vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Darüber informierte die Bürgerinitiative, die gegen eine geplante Erweiterung der Anlage vorgeht.

In der Hähnchenmast der Geflügelhof Finne KG, eines Tochterunternehmens der Kahlwinkeler Agrar KG, sollen künftig in fünf Mastzyklen pro Jahr jeweils 250 000 Tiere gemästet werden. Die Bürgerinitiative war mit einer Klage gegen die vom Landesverwaltungsamt dafür erteilte Genehmigung am Verwaltungsgericht in Halle zunächst erfolgreich, in einer Revision vorm Oberverwaltungsgericht in Magdeburg jedoch unterlegen. Gegen das zweite Urteil war die Berufung ausgeschlossen worden, worüber sich die Bürgerinitiative beim Bundesverwaltungsgericht beschwert hatte, das nun jüngst wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils die Klage in der obersten Instanz zugelassen hat. Wann diese verhandelt wird, ist allerdings offen.

Nahe des Mastbetriebes befindet sich ein Naturschutzgebiet mit dem europäischen FFH-Status, das die Bürgerinitiative durch das Projekt beeinträchtigt sieht. Dagegen könnten anerkannte Naturschutzverbände klagen. Ob in diesem Fall auch die Bürgerinitiative klageberechtigt ist, ist ein weiterer grundsätzlicher Punkt, den das Bundesverwaltungsgericht zu klären hat. „Weder der ausführende Betrieb noch das Landesverwaltungsamt hat diese Gefährdungen untersuchen lassen“, schreibt die Bürgerinitiative. (stö)

In Tauhardt, dem 170-Einwohner-Dorf in der Gemeinde Finne, sehen sich Einwohner, sobald der Wind aus Osten weht, von übelriechender Abluft aus den Hähnchenställen behelligt. Nach der vom Landesverwaltungsamt ursprünglich erteilten Genehmigung müssen sie diese Geruchsbelästigung in sechs Prozent der Jahresstunden hinnehmen. „Wie die Bürgerinitiative beweisen konnte, ist die zu berechnende, aber auch die faktische Geruchsbelästigung trotz des Einbaus von Filtern wesentlich höher. Schon jetzt, nach Inbetriebnahme eines Teiles der genehmigten Anlage, liegt die Geruchsbelästigung für den Ort doppelt bis dreifach so hoch wie die ursprünglich genehmigte“, so Andreas Ilse von der Bürgerinitiative. Das Oberverwaltungsgericht habe dies dennoch als zulässig angesehen. Zudem fürchten etliche, dass die Abluft aus den Ställen gesundheitsschädliche Keime enthält, die gegen Antibiotika resistent sind. Einige Häuser liegen keine 120 Meter von den Ställen entfernt. „Wird die Anlage erweitert, wird manchem nichts bleiben, als von hier wegzuziehen“, fürchtet Ilse.

Fehlende Grenzwerte für die aus der Anlage entweichenden Bakterien und Keime, die Bioaerosolen, sind ein Punkt, mit dem sich das Bundesverwaltungsgericht wird beschäftigen müssen. Weil es dafür Grenzwerte nicht gibt, ist die mögliche Keimfracht bei der Genehmigung nicht nur nicht berücksichtigt, sondern laut Ilse gar nicht erst untersucht worden. Sollte das Bundesgericht zu dem Schluss kommen, dass das ein Fehler war, hätte das Folgen nicht nur für das Projekt in Tauhardt, sondern auch für künftige Genehmigungen.

„Das sind Rechtsfragen grundsätzlicher Art“, so Denise Vopel, Pressesprecherin des Landesverwaltungsamtes. Man warte den Ausgang des Verfahrens ab, jetzt über mögliche Folgen eines Urteils zuungunsten des Verwaltungsamtes zu spekulieren, habe wenig Sinn. Über das konkrete Verfahren hinaus werde ein solches Urteil für frühere Genehmigungen aber keine Folgen haben.

Roland Braune, Geschäftsführer der Agrar KG, die Prozessbeteiligter ist, gibt sich optimistisch: „Wir gehen davon aus, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zu unseren Gunsten Bestand hat“, äußerte er gegenüber Tageblatt/MZ.

Seit 2011 klagt die kleine Bürgerinitiative gegen das Vorhaben bei Tauhardt, wo die größte Geflügelmastanlage im Burgenlandkreis entstehen soll. Das ist in den Augen der Initiative so unvernünftig wie die moderne Massentierhaltung mit ihren negativen Folgen für Umwelt und Tierwohl überhaupt. „Darüber hinaus aber verstoßen in diesem Fall Investor, Fördermittelgeber und Genehmigungsbehörde gegen die rechtmäßige Anwendung von Gesetzen“, ist Ilse überzeugt.