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"Einmalige Krise im Gastgewerbe" "Einmalige Krise im Gastgewerbe": Gewerkschaft warnt vor dem Aus vieler Betriebe

05.03.2021, 14:39
Restaurants und Kneipen bleiben trotz leichter Öffnung weiterhin geschlossen.
Restaurants und Kneipen bleiben trotz leichter Öffnung weiterhin geschlossen. dpa

Zeitz/Weißenfels - Corona sorgt für Einbruch im heimischen Tourismus: Die Reiseregion Halle-Saale-Unstrut haben im vergangenen Jahr nur noch rund 455.000 Gäste besucht – ein Minus von 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der Übernachtungen sank um 32 Prozent auf 1,1 Millionen. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit und beruft sich hierbei auf neueste Zahlen des Statistischen Bundesamtes.

Gewerkschaft warnt: „Einmalige Krise im Gastgewerbe“

Allein im Burgenlandkreis beschäftigt das Hotel- und Gaststättengewerbe laut Arbeitsagentur rund 2.500 Menschen in 320 Betrieben. „Das Gastgewerbe erlebt eine historisch einmalige Krise, die auch die Beschäftigten mit voller Wucht trifft“, sagt Jörg Most, der Geschäftsführer der NGG-Region Leipzig-Halle-Dessau. „Hotels, Pensionen, Restaurants und Kneipen sind schon seit Anfang November geschlossen.“

Ohne Öffnungsperspektive drohe vielen Betrieben das Aus.
Bund und Länder hatten in der Nacht zu Donnerstag  einen Stufenplan zur Lockerung des Lockdowns beschlossen. So dürfen Gaststätten ab dem 22. März wieder ihre Außengastronomie betreiben, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz zuvor 14 Tage lang stabil unter 50 lag.

Hygienekonzepte und zeitgleich sieht die NGG die Politik in der Pflicht 

Liegt die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 oder stabil oder sinkend unter 100 ist der Außengastronomiebetrieb  mit Terminbuchung möglich, zudem müsse ein aktueller  Covid-19-Test vorgelegt werden, wenn  sich mehrere Haushalte einen Tisch teilen.
NGG-Mann Most  verwies  auf die vor dem zweiten Lockdown praktizierten Hygienekonzepte in der Gastronomie, die sich als wirksam erwiesen hätten.

Auf diese Konzepte sollten die Betriebe zurückgreifen. Zugleich sieht die NGG die Politik in der Pflicht, die Einkommenseinbußen der Beschäftigten in Kurzarbeit auszugleichen. „Wer das Gastgewerbe schließt, muss auch die Folgen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedenken.“ (mz)