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Eingeschränkte Meldepflicht für Skabies Eingeschränkte Meldepflicht für Skabies: Weniger Krätze-Fälle im Burgenlandkreis

Von Alexander Kempf 12.09.2018, 05:00
Die Haut eines Patienten, der an Krätze erkrankt ist, wird begutachtet.
Die Haut eines Patienten, der an Krätze erkrankt ist, wird begutachtet. dpa

Zeitz - Die Zahl der Krätze-Fälle im Burgenlandkreis ist rückläufig. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung an den AfD-Abgeordneten Ulrich Siegmund hervor. Sind 2016 noch 32 Fälle aufgetreten, waren es im vergangenen Jahr nur noch 22. Im laufenden Kalenderjahr sind bis Mitte August zwölf Fälle aktenkundig geworden.

Allerdings könnte die tatsächliche Zahl noch höher liegen. Denn für Skabies besteht nur ein eingeschränkte Meldepflicht. Lediglich Masseneinrichtungen wie Kitas, Schulen oder Pflegeheime müssen das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich benachrichtigen, wenn sie davon erfahren, dass ein Ausbruch von Krätze droht oder bereits erfolgt ist.

Burgenlandkreis: Zahl der Tuberkulose-Fälle seit 2015 rückläufig

Tuberkulose-Fälle hingegen müssen namenlich innerhalb eines Tages gemeldet werden. Auch hier ist die Zahl der registrierten Fälle seit dem Jahr 2015 rückläufig. Im vergangenen Jahr sind acht Fälle aufgetreten, also einer weniger als im Jahr zuvor.

Im laufenden Kalenderjahr lag die Zahl der gemeldeten Fälle bei fünf Stück. Erkrankt waren an Tuberkulose neben zwei Deutschen jeweils auch ein Mensch aus Bulgarien, Eritrea und dem Niger. Übertragen wird die Krankheit durch verschiedene Bakterien. (mz)