Corona-Pandemie Corona-Pandemie : Reiserückkehrer müssen 14 Tage in Quarantäne

Naumburg - Die Bundesregierung hat es bislang als Empfehlung ausgesprochen, der Burgenlandkreis verordnet es umgehend: Reiserückkehrer, die seit 1. April dieses Jahres im Ausland waren, müssen sich in 14-tägige häusliche Quarantäne begeben und beim Gesundheitsamt melden.
Landrat Götz Ulrich (CDU) hat dazu am Dienstag eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese gilt für alle Einwohner des Burgenlandkreises sowie Personen, die sich in diesem aufhalten. Ausgenommen sind lediglich solche, die aus beruflichen Gründen innerhalb des Schengen-Raumes oder der Grenzen der Europäischen Union reisen.
Entscheidung zur Verordnung bereits in der vergangenen Woche
„Auch wenn in den nächsten Tagen vielleicht mit einer landesweiten Pflicht zu rechnen ist, wollen wir hier schneller eine verpflichtende Quarantäne. Durch die Meldepflicht beim Gesundheitsamt soll ein Überblick darüber geschaffen werden, wer woher kommt und unter Umständen mit welchen Symptomen“, so Ulrich. Die Entscheidung für eine Verordnung sei bereits in der vergangenen Woche gefallen und damit vor den Überlegungen auf Bundesebene. Ulrich: „Je später eine Entscheidung kommt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Reiserückkehrer, ohne es zu wissen, andere infiziert haben. Deshalb diese schnelle Umsetzung.“
Ausnahmen für Schlüsselpersonen
Für Betroffene heißt das, dass sie sich ausschließlich in ihrer Wohnung beziehungsweise auf ihrem Grundstück aufhalten dürfen, Kontakte zu in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen auf ein Minimum zu reduzieren sind. Dies trifft laut Verordnung auch auf pflegebedürftige Personen im Haushalt zu. Es gibt allerdings Ausnahmen für sogenannte Schlüsselpersonen, unter anderem Beschäftigte in Krankenhäusern oder bei der Polizei.
Wer sich in Quarantäne befindet, muss bestimmte Regularien einhalten. Dazu gehören unter anderem das täglich zweimalige Messen der Körpertemperatur sowie das Führen eines Tagebuches. Bei Corona-Symptomen ist das Gesundheitsamt zu informieren, unabhängig davon, ob daneben eine Meldung beim Hausarzt oder kassenärztlichen Bereitschaftsdienst erfolgte. Die Allgemeinverfügung des Kreises gilt zunächst bis zum 30. April.
Bei Verdacht Test nach Überweisung durch Hausarzt
Indes hat der Burgenlandkreis in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung insgesamt vier sogenannte Fieberambulanzen sowie ein Corona-Testmobil in Betrieb genommen. Ziel soll es sein, dass Menschen mit Verdacht auf eine Infektion gesondert getestet werden können. Möglich ist das, wenn die Überweisung des Hausarztes vorliegt. Landrat Ulrich: „Mit den vier Fieberambulanzen und dem Testmobil können wir das gesamte Kreisgebiet abdecken. Alle hausärztlich niedergelassenen Allgemeinmediziner und Internisten sowie ambulant tätigen Fachärzte bitte ich, von den Fieberzentren Gebrauch zu machen.“
Einwohner sind wiederum aufgefordert, sich bei grippeähnlichen Symptomen telefonisch beim Hausarzt zu melden, der wiederum die Zuweisungen zu den Fieberambulanzen erteilt. Diese befinden sich in Bad Kösen, Berbigstraße 19 (wir berichteten); Naumburg, Badstraße 70; Zeitz, Domherrenstraße 5, sowie in Weißenfels, Tagewerbener Straße 75. Das Mobil soll Tests im häuslichen Umfeld vornehmen.