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Kommentar zur JVA Burg Warnruf durch Gitterstäbe hindurch

Die Kritik an den Haftbedingungen im Gefängnis Burg kommt anonym. Die Politik sollte sie dennoch ernstnehmen.

Von Hagen Eichler 04.08.2025, 18:04
MZ-Kommentator Hagen Eichler
MZ-Kommentator Hagen Eichler (Foto: Andreas Stedtler)

Magdeburg/MZ - Wer eine Haftstrafe absitzt, hat viel Zeit. Im besten Fall nutzt der Gefangene die langen Stunden, um sein Leben zu überdenken und Schlüsse zu ziehen. Viele investieren aber auch viel Zeit in zwei andere Hobbys: Kraftsport – und das Verfassen von Beschwerden über die Haftbedingungen.

Etliche Behauptungen von Gefängnisinsassen halten einer genauen Prüfung nicht stand. Doch es gibt auch Fälle, in denen Protestbriefe, Petitionen oder auch Klagen echte Missstände aufgedeckt und abgestellt haben.

Auch ein Räuber hat Rechte

Vor zwei Jahren etwa brauchte es erst eine Entscheidung des Landgerichts Stendal, damit die Burger Gefängnisdirektorin ihre Praxis einstellte, Briefe von Anwälten an einsitzende Mandanten einer Sichtkontrolle zu unterziehen. Der Kläger, ein verurteilter Räuber, hatte eingewandt, eine solche Überprüfung beschädige das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt. Das Gericht gab ihm recht.

Auch wenn Gefängnisleitungen über dauernörgelnde Querulanten stöhnen: Inhaftierte Straftäter haben wie alle anderen Menschen das Recht, sich an Behörden zu wenden und Kritik vorzubringen. Die sachsen-anhaltische Landespolitik muss daher die anonym verfasste Schilderung zu Personalmangel im Hochsicherheitsgefängnis Burg ernst nehmen und gründlich überprüfen.

Die Stellungnahme des Ministeriums lässt aufhorchen

Für Justiz-Insider klingt die Beschwerde auch nicht abwegig: Die Gewerkschaft der JVA-Bediensteten mahnt seit langem, dass es an Personal fehlt. Und das Justizministerium selbst räumt in einer ersten Stellungnahme ein, dass etliche Mitarbeiter dauerkrank oder dienstunfähig sind.

Den Autor erreichen Sie unter: [email protected]

Das aber darf nicht dauerhaft auf Kosten der Inhaftierten gehen. Die Möglichkeit zum Kontakt der Häftlinge untereinander, zum Sport oder zum Empfang von Besuch hat ja einen im Gesetz klar definierten Zweck: All das soll der Resozialisierung dienen. Das muss das Land umsetzen.