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  7. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Ruhegeld-urteil - RBB muss Millionen zahlen

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk Sieben Jahre Direktorin, lebenslang Gehalt - Millionen-Urteil zu Ruhegeld jetzt rechtskräftig

Claudia Nothelle war Anfang 50, als sie den RBB verließ. Bezahlt wird sie aber bis ans Ende ihres Lebens - auch wenn die ARD-Anstalt das gar nicht mehr will.

Von Hagen Eichler Aktualisiert: 08.12.2025, 18:56
Der RBB hält ihren Vertrag für sittenwidrig: die frühere RBB-Direktorin Claudia Nothelle.
Der RBB hält ihren Vertrag für sittenwidrig: die frühere RBB-Direktorin Claudia Nothelle. (Foto: Bernd Weißbrod/dpa)

Magdeburg/MZ - Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss seiner früheren Programmdirektorin Claudia Nothelle bis ans Lebensende ein sogenanntes Ruhegehalt zahlen. Ein entsprechendes Urteil des Arbeitsgerichts Berlin ist jetzt rechtskräftig, wie eine Gerichtssprecherin der MZ sagte. Bei durchschnittlicher Lebenserwartung beläuft sich die Nothelle zustehende Summe auf 4,1 Millionen Euro.