Amtsgericht Naumburg Amtsgericht Naumburg: Faustmesser in der Jacke

Naumburg - Bevor es im Amtsgericht Naumburg gestern darum gehen konnte, ob der Angeklagte verurteilt werden kann und zu welcher Strafe, galt es, aus gesetzlicher Sicht zu definieren, was ein Faustmesser ist, und dann zu klären, ob es unter das Waffengesetz fällt. Immerhin war ein solches Messer, das zwar relativ klein, aber von der Form her mit der keilförmigen, etwa fünf Zentimeter langen Klinge sehr auffällig ist, Dreh- und Angelpunkt des Strafprozesses.
Mit einem Faustmesser in der Jackentasche war der 26-jährige Naumburger am 27. Januar dieses Jahres in der Georgenstraße von einer mobilen Fahndungsgruppe aufgespürt worden. Die Beamten waren dem Mann nicht etwa wegen der Waffe auf der Spur, sondern wegen des Haftantritts, um den er sich bis dahin gedrückt hatte. Wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in zehn Fällen und anderen Delikten war der bereits hafterfahrene Mann zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die sitzt er seit jenem Januartag in der Raßnitzer Justizvollzugsanstalt ab. Wird das gestern verkündete Urteil wegen unerlaubten Besitzes eines Faustmessers rechtskräftig, verlängert sich sein Aufenthalt hinter Gittern um drei Monate. Anders als die Staatsanwältin und der Verteidiger hat sich der Amtsrichter für eine Haftstraße entschieden. Zuvor hatte die Staatsanwältin für eine Geldstrafe in Höhe von 450 Euro plädiert. Wie der Verteidiger, der sich ebenfalls für eine Geldstrafe aussprach, hatte sie das Geständnis zugunsten des Angeklagten in die Waagschale geworfen.
Das sah der Richter anders. Denn den Besitz des Messers habe der Mann, weil man es in seiner Jacke gefunden hatte, wohl schlecht abstreiten können. Zwar sei während des Prozesses nicht geklärt worden, ob der Angeklagte einst gewusst hatte, dass der Besitz des Messers strafbar ist. „Allein aber der Blick darauf genügt, um zu sehen, dass ein solches nicht frei zugängig ist“, meinte der Amtsrichter. Außerdem hätte sich der Mann, wenn er sich nicht sicher gewesen ist, informieren können, ob er ein Faustmesser besitzen darf.