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Am Hohen Stein Am Hohen Stein: Muss Casino zwei Spielstätten schließen?

Von Michael Heise 16.01.2019, 08:04
Burgen hat der Burgenlandkreis genug, auch im Schönburger Gewerbegebiet steht eine. Drinnen befinden sich drei Spielkasinos, zwei zu viel, meint das Landesverwaltungsamt und verlangt deren Schließung. Doch es gibt Verträge, die dem entgegenstehen.
Burgen hat der Burgenlandkreis genug, auch im Schönburger Gewerbegebiet steht eine. Drinnen befinden sich drei Spielkasinos, zwei zu viel, meint das Landesverwaltungsamt und verlangt deren Schließung. Doch es gibt Verträge, die dem entgegenstehen. Nicky Hellfritzsch

Wethau - Die Fantasie-Burg im Gewerbegebiet Schönburg/Wethau kennt fast jeder, der dort schon mal unterwegs war. Drinnen befindet sich ein Spielkasino, genauer gesagt sind es drei. Zwei zu viel jedenfalls, meint das Landesverwaltungsamt unter Verweis auf Spielhallengesetz und Glücksspielvertrag und fordert deren Schließung. Deutlich wird das in einer Antwort der Landesregierung auf eine sogenannte Kleine Anfrage des SPD-Politikers Rüdiger Erben. Und es ist genau diese Antwort, die Kerstin Beckmann (FDP) sprichwörtlich auf die Palme bringt. Aus der erfährt sie, dass gegen die Verbandsgemeinde Wethautal, deren Bürgermeisterin sie ist, rechtliche Schritte geprüft werden.

Zwei Kasinos zu viel

Der Grund: Von der VG im Juni 2018 bestätigte Spielhallenkonzessionen aus 2017. Diese seien für zwei Hallen „offensichtlich und wissentlich rechtswidrig erteilt“ und trotz Weisung des Burgenlandkreises nicht zurückgenommen worden, antwortet die Landesregierung. Aber: „Eine solche Weisung hat es nie gegeben“, widerspricht Beckmann.

Worum geht es? Die Verbandsgemeinde Wethautal als Genehmigungsbehörde hatte im Juni 2018 die Betriebserlaubnisse für alle drei Kasinos verlängert. Für eines bis Juni 2032, für die beiden anderen bis Ende 2020 beziehungsweise 2021. Laut Gesetzeslage hätten die Genehmigungen für die beiden letzteren wegen eines Überangebots aber nicht erfolgen dürfen. Was auch der VG bekannt war, doch hatte diese rechtliche Bedenken. Erstens, da der Eigentümer bei deren Erwerb noch habe davon ausgehen können, dass sie mindestens fünf Jahre Bestand hätten und zweitens, dass dieser bereits angekündigt habe, sollten die Genehmigungen zurückgezogen werden, Schadenersatzforderungen gegenüber der Verbandsgemeinde Wethautal zu stellen. „Wir sahen als Genehmigungsbehörde einen großen Schaden für die Gemeinde. Die befristete Erteilung der Betriebserlaubnisse für zwei Kasinos schien uns als der richtige Mittelweg. Würden wir ihn nicht gehen, stünden uns rechtliche Auseinandersetzungen wohl weit über diese Genehmigungszeiträume hinaus ins Haus“, verdeutlicht Beckmann. Und: Der Kompromiss sei vom Kreis als Kommunalaufsicht so auch mitgetragen beziehungsweise „aktiv geduldet“ worden.

Dass die Geschichte nun überhaupt eine wird, ist einer ersten Kleinen Anfrage zum Thema im April vergangenen Jahres geschuldet, nach der das Landesverwaltungsamt den Kreis in die Pflicht nahm, doch gegenüber der Verbandsgemeinde Wethautal geltendes Recht umzusetzen. Deren Intentionen sah man als nicht griffig an. Im Gegenteil. Es handele sich „um sachfremde Ermessenserwägungen, die das öffentliche Interesse an der Einhaltung der Rechtsordnung, insbesondere des Glücksspielvertrages (u.a. Spielsucht-Begrenzung, Anm. d. Red.), nicht überwiegen“.

Eine Frage der Haftung

Seit dem, so zumindest geht aus der aktuellen Antwort auf die zweite Anfrage hervor, seien Landesverwaltungsamt und Kreis davon ausgegangen, die VG würde handeln, also den beiden Kasinos den Weiterbetrieb untersagen. Dass das nicht geschah, ist offensichtlich einem feinen, aber gewichtigen Unterschied zuzuschreiben. Kerstin Beckmann: „Ich habe immer deutlich gemacht, soll es so sein, dann nur mit schriftlicher Weisung. An solche bin ich gebunden, was vor allem eine Frage der Haftung ist. Der Kreis aber hat nicht angewiesen, er hat schriftlich lediglich eine Erwartungshaltung geäußert. Durch die Aussage der Landesregierung fühle ich mich persönlich diffamiert.“ Auch der Burgenlandkreis spricht nicht von einer Weisung. Auf Nachfrage teilte dessen Pressestelle mit, dass er „die Verbandsgemeinde Wethautal fristgemäß aufforderte, geltendes Recht bezüglich der erteilten Betriebserlaubnisse umzusetzen. Dem wurde nicht vollumfänglich nachgekommen“. Aufforderung statt Weisung. Der Kreis räumte ein, dass Aufsichtsmaßnahmen geprüft würden. Aber: „Da es sich hierbei um ein laufendes Verfahren handelt, kann derzeit eine weitere Stellungnahme nicht erfolgen.“

Wie die Geschichte ausgeht, ist offen. Die Casino Burgenland GmbH hält sich gegenüber unserer Zeitung mit einer Stellungnahme zurück. Geschäftsführerin Nathalie Karen Troeder sagte lediglich: „Rechtliche Schritte sind selbstverständlich möglich.“

Thema im Gemeinderat

In jedem Falle wird die Angelegenheit auch eine für den Rat der Verbandsgemeinde Wethautal. Vorsitzender Andreas Buhl: „Um den Sachverhalt genauer beurteilen zu können, habe ich das Thema zunächst auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung genommen. Es bedarf hier einer umfangreichen Aufklärung. Um Fehlverhalten oder Versäumnisse einzelner zu benennen, ist es aber zu früh.“ Auf der Sitzung am 29. Januar werden Auskünfte von Bürgermeisterin Kerstin Beckmann erwartet.