Bundeswehr Bundeswehr: In Leipzig wird über Soldaten verhandelt

BERLIN/LEIPZIG/MZ. - Die Bundesregierungwill die Staatsanwaltschaft Leipzig künftigzentral und in Zusammenarbeit mit dem dortigenAmts- beziehungsweise Landgericht mit derZuständigkeit für Militärstrafsachen betrauen.Das kündigte der Parlamentarische Staatssekretärim Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP),unter Hinweis auf einen fertiggestellten Gesetzentwurfan. Der Entwurf könnte Stadler zufolge nochvor der Sommerpause das Kabinett passieren.Anschließend müssten ihn noch Bundestag undBundesrat billigen. Damit zeichnet sich nachlangem Hickhack und vielfachen Forderungenaus der schwarz-gelben Koalition sowie derBundeswehr jetzt eine Lösung für die Bearbeitungder Militärstrafsachen ab.
Machen sich Soldaten einer Straftat im Auslandseinsatzverdächtig, so ist derzeit zunächst die StaatsanwaltschaftPotsdam zuständig, weil in Geltow bei Potsdamdas Einsatzkommando sitzt. Potsdam gibt dieFälle an die Staatsanwaltschaften jenes Ortesweiter, an dem der betroffene Soldat stationiertist. Im Fall eines Oberfeldwebels aus dembrandenburgischen Storkow, der im August 2008an einem nordafghanischen Checkpoint versehentlicheine Frau und mehrere Kinder erschoss, wardies die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder).Dort hatte man mit derlei Delikten keine Erfahrung.Das Ermittlungsverfahren dauerte acht Monate.Das soll anders werden.
"Es soll in Leipzig eine Zuständigkeitskonzentrationgeben für Straftaten von Soldaten im Auslandseinsatz",sagte Stadler. "Man erreicht besondere Sachkundevon Richtern und Staatsanwälten, wenn siemit diesen Fällen zentral befasst sind. LeichtereDelikte kämen zum Amtsgericht Leipzig, mittlerezum Landgericht. Fälle, bei denen es um Völkerstrafrechtgeht, blieben beim Generalbundesanwalt inKarlsruhe." Dies bezieht sich auf den Luftschlagvon Kundus und Oberst Georg Klein.
Nun fürchtet Wolfgang Neskovic, Rechtsexperteder Linkspartei, "eine gefährliche Nähe zwischenJustiz und Bundeswehr" mit dem Risiko derKumpanei. Das weist Stadler zurück: "Militärjustizwürde ja bedeuten, dass Bundeswehr-Angehörigeselbst Richter wären. Das ist nicht gewollt.Die Staatsanwälte und Richter werden objektivbewerten." Der SPD-Verteidigungsexperte RainerArnold unterstützt die Pläne. "Eine zentraleGerichtsbarkeit ist sinnvoll", sagt er. Derzeitfehle es an Expertise. Die Verfahren seienzu lang. Das sei für Betroffene "eine unglaublicheBelastung". Arnold fügte aber hinzu: "DenWunsch der Soldaten, dass die Justiz nichtermittelt, kann man nicht erfüllen. Das istauch klar."