Pflichten im Winter Winterdienst in Zeitz: Diese Uhrzeiten und Regeln gelten für Anwohner
Wann in Zeitz Schnee gefegt werden muss.

Zeitz/MZ/ANK. - Vorhergesagter Schnee, eisige Kälte und auch Regen sind der Stadtverwaltung Zeitz Grund genug, an die Räum- und Streupflicht zu erinnern. Geregelt ist sie in der Straßenreinigungssatzung. „Diese sagt aus, dass der Winterdienst auf den Gehwegen von den Anliegern der angrenzenden Grundstücke werktags von 7 bis 20 Uhr, an Samstagen von 8 bis 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr durchgeführt werden muss“, so Pressesprecher Lars Werner.
Unverzüglich handeln in Zeitz
In dieser Zeit gefallener Schnee und entstandene Eisglätte seien unverzüglich, auch wiederholt sowie nach Beendigung des Schneefalls beziehungsweise nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. „Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind am darauffolgenden Tag montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu beseitigen.“ Die Gehwege sind laut Stadt auf ihrer gesamten Länge und in ihrer gesamten Breite, aber mindestens in einer Breite von 1,50 Metern, von Schnee und Eisglätte freizuhalten. Schnee und Eis seien auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehweges anzuhäufen. Wo das nicht möglich ist, könne der Fahrbahnrand oder der Rand- und Grünstreifen genutzt werden. Wichtig sei, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr nicht mehr als unvermeidbar behindert oder gefährdet wird. „Bei Schnee- und Eisglätte sind die Anlieger zudem verpflichtet, Flächen rechtzeitig so zu streuen, dass sie von Fußgängern möglichst gefahrlos genutzt werden können“, heißt es. Dabei sollten aber auch Passanten die erforderliche Vorsicht walten lassen.
Die Stadt Zeitz führe den Winterdienst auf Gemeindestraßen der Stadt und in den Ortsteilen nach Winterdienstplan aus. Zudem übernehme sie im Winter die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen an städtischen Grundstücken und Grünflächen, Parkplätzen, teilweise an Haltestellen, Fußgängerüberwegen, Treppen sowie an herrenlosen Grundstücken. Bundes-, Landes- und Kreisstraßen liegen in anderen Zuständigkeitsbereichen.
Mit Sand und Splitt streuen in Zeitz
Die Stadt bittet alle Grundstückseigentümer, gemäß Satzung die Gehwege, Zugänge zu Überwegen vor dem Grundstück, Fahrbahnen sowie Grundstückseingänge bei Schneefall zu beräumen und abzustumpfen. Dafür müsse Sand oder Splitt verwendet werden, der selbst gekauft werden müsse. „Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung von Blitzeis eingesetzt werden. Rückstände sind nach dem Tauen sofort zu beseitigen“, heißt es.
Die Stadt weist darauf hin, dass, wenn ein Passant zu Schaden kommt und dies auf mangelhaften Winterdienst zurückzuführen ist, die Haftpflicht des Grundstückseigentümers herangezogen werde. Streugutbehälter an Fahrbahnen mit Steigung dienen der Selbsthilfe der Kraftfahrer. Ihr Inhalt steht nicht für die private Nutzung auf Gehwegen zur Verfügung.Die Satzung ist zu finden auf der Internetseite der Stadt Zeitz. In der Suche „Straßenreinigungssatzung“ eingeben.