Gefahr auf dem Eis Klares Verbot: Zugefrorene Gewässer in Zeitz dürfen nicht betreten werden
Stadtverwaltung weist auf Gefahren und auf Regelung in der Gefahrenabwehrverordnung hin.

Zeitz/MZ/and. - Das Betreten von Eisflächen und zugefrorenen Gewässern ist verboten. Das macht eine Mitteilung aus dem Zeitzer Rathaus angesichts der Wetterlage deutlich. Die Kälte lasse derzeit Gewässer zufrieren, aber das Betreten von Eisflächen sei nicht erlaubt, so Pressesprecher Lars Werner.
„Zugefrorene Teiche, wie der Zeitzer Schwanenteich, sehen nach dem Kälteeinbruch der letzten Tage zwar toll aus, betreten sollte man diese aber auf keinen Fall“, unterstreicht er, „deshalb weist die Stadtverwaltung Zeitz darauf hin, dass die Eisflächen viel zu dünn sind, um das Gewicht eines Menschen, und sei er noch so leicht, dauerhaft zu tragen.“ Die Gefahr bestehe also auch und in besonderem Maße für Kinder.
Zudem verbietet die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz das Betreten von Eisflächen auf dem gesamten Gebiet der Stadt Zeitz, also auch in den einzelnen Ortschaften, heißt es weiter von der Pressestelle.