Vorhaben Stadt Zeitz und SSBZ wieder verbandelt: So wird Umsatzsteuer gespart
Finanzamt hat geprüft. Die Zeitzer Stadtverwaltung setzt das beschlossene Konstrukt aber vorerst noch nicht um.

Zeitz/MZ/and - Die Stadt Zeitz setzt die umsatzsteuerliche Organschaft mit der SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH noch nicht zum 1. Januar um. Bei einer umsatzsteuerlichen Organschaft werden zwei rechtlich selbstständige Unternehmen umsatzsteuerrechtlich als ein Unternehmen behandelt. Dadurch unterliegen die Leistungen zwischen den beiden - sogenannte Innenumsätze - nicht der Umsatzsteuer.