Wärmeplanung der Kommunen im Burgenlandkreis Pflicht und Förderung gelten auch für die „Kleinen“
Bauministerin besucht Zeitz und informiert sich über Strukturwandel. Welche Anträge bis wann gestellt werden müssen.
24.07.2023, 18:00

Zeitz/MZ - Infolge des neuen Gebäudeenergiegesetzes werden auch die Gemeinden in die Pflicht genommen und müssen bis spätestens zum 30. Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung erarbeiten. Und zwar alle, „also auch die unter 10.000 Einwohnern“, stellt der Weißenfelser SPD-Land- und Kreistagsabgeordnete Rüdiger Erben klar. Er bezieht sich damit auf eine Aussage, die der FDP-Bundestagsabgeordnete Marcus Faber kürzlich gegenüber dem Teucherner Bürgermeister Marcel Schneider (parteilos) getätigt hat, nämlich, dass die Wärmeplanung für Gemeinden unter der 10.000er-Grenze wie Teuchern freiwillig sei.