MZ im Gespräch mit Birgit Rutkowski MZ im Gespräch mit Birgit Rutkowski: Stadtrat muss über Ferien-Betreuung neu verhandeln
Hohenmölsen/MZ. - Welche Reaktionen gab es seitens der Eltern bisher?
Rutkowski: Eine Familie hat sich an einen Rechtsanwalt sowie an das Sozialministerium in Magdeburg gewendet und ihre Forderung auf Betreuung ihres Kindes während der Betriebsferien, und um die ging es ja bei dieser Angelegenheit, geltend gemacht. Einige wenige Eltern haben im Gespräch auf der gleichen Forderung bestanden.
Warum muss der Beschluss rückgängig gemacht werden?
Rutkowski: Im Kinderförderungsgesetz ist der Anspruch der Eltern auf Betreuung ihrer Kinder festgelegt. Wir sind anders verfahren und wollten eine eingeschränkte Betreuung während der Betriebsferien, das heißt, dass arbeitslose Eltern in dieser Zeit für ihr Kind keinen Anspruch auf einen Kindertagesstättenplatz haben.
Wie soll die Regelung künftig aussehen?
Rutkowski: Der Stadtrat wird sich auf seiner Sitzung dazu neu positionieren. Es soll so sein, dass alle Eltern die Möglichkeit haben, ihren Sprössling während der Betriebsferien und auch bei so genannten Brückentagen in die Kindertagesstätte 'Spatzennest' zu bringen. Der Bedarf muss angemeldet werden, damit wir entsprechend Personal zur Verfügung stellen können. Bei arbeitslosen Eltern bleibt der Rechtsanspruch von täglich fünf Stunden Betreuung der Kinder bestehen. Wie viele Eltern während der Betriebsferien ihre Kinder bringen, steht noch nicht fest. Bis jetzt haben sich rund 100 Eltern konkret für diese Zeit im Sommer angemeldet.
Was passiert, wenn die Kapazität im "Spatzennest" nicht ausreicht?
Rutkowski: Klare Regelung, dann öffnen wir eine zweite Einrichtung, was ich aber persönlich nicht glaube. Die Kapazität im 'Spatzennest' reicht aus.
Es war die Rede davon, dass der Stadt 15 000 Euro Verluste entstehen. Was ist daran wahr?
Rutkowski: Die Erzieherinnen müssen selbstverständlich auch während der Betriebsferien bezahlt werden, das steht fest. Der Betrag von 15 000 Euro wäre nur zustande gekommen, wenn die Eltern für die Dauer der Betriebsferien für die Betreuung ihres Kindes nicht bezahlen müssten. Aber die Eltern bezahlen laut Satzung auch während ihres Urlaubes für ihr Kind.