Leistungen gestrichen Leistungen gestrichen: Jobcenter Burgenlandkreis gibt Fehler zu

Zeitz - Nach einem MZ-Bericht über eine Zeitzer Familie, deren Hartz-IV-Leistungen eingestellt wurden, hat das Jobcenter Burgenlandkreis Fehler eingeräumt. Die Behörde gibt zu, die Zeitzerin Janine Schletke (Name von der Redaktion geändert) zu spät darüber informiert zu haben, dass das Geld nicht mehr gezahlt wird. Auch Schreiben, die die Familie angefordert hatte, ließen länger als üblich auf sich warten, bestätigt das Jobcenter. Dies sei aber nicht vorsätzlich geschehen, betont die Behörde.
Hintergrund ist, dass der sechsköpfigen Familie ab Mai keine Leistungen mehr gezahlt worden sind. Doch das erfuhren die Zeitzer erst, als sie auf den Kontoauszug schauten und dort Ebbe herrschte. Ein Schreiben des Jobcenters, in dem die Einstellung begründet wurde, kam erst Tage später an, denn es wurde schlichtweg zu spät vom Amt erstellt und verschickt. „Hier liegt ein Versäumnis vor, wofür an dieser Stelle ausdrücklich um Entschuldigung gebeten wird“, heißt es in einer Mitteilung der Pressestelle des Burgenlandkreises. Das Jobcenter ist ein Eigenbetrieb des Kreises. Diese Reaktion erfolgte am Dienstag, nachdem die MZ bereits vor mehreren Wochen ihre Anfrage zu dem Sachverhalt gestellt hatte.
Einkommen reichte trotz Jobs nicht
Familie Schletke hatte sich kürzlich an MZ gewandt, weil sie nicht mehr weiter wusste. Sie war finanziell angeschlagen, und alle Versuche, mit dem Amt in Kontakt zu treten, liefen ins Leere.
Die Familie musste bisher beim Jobcenter „aufstocken“ - war also auf Hartz IV-Leistungen angewiesen -, weil das Einkommen trotz zweier Jobs der Mutter und einer Vollzeit-Stelle des Vaters nicht reichte. Im Mai stellte das Amt dann fest, dass sich die Einkommen verändert haben und die Familie keinen Anspruch mehr auf Leistungen hat. Die Familie wollte daraufhin Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen. Dafür brauchten die Eheleute aber ein Schreiben des Jobcenters, dass ihnen bestätigt, dort keine offenen Forderungen zu haben. Doch auf das Schreiben wartete die Familie Wochen. Das Jobcenter begründet die Verzögerung damit, dass es „bei 20.000 Leistungsbeziehern in Einzelfällen bei der Bearbeitung zu Rückständen kommen kann - bedingt durch Krankheit oder sonstige Personalausfälle.“
Warum wurden Kontaktversuche ignoriert?
Für die Familie erklärt sich damit aber nicht, warum das Amt alle Kontaktversuche ignorierte. Janine Schletke sagt, sie habe mehrfach mit ihrem Mann Peter in der Eingangszone des Jobcenters vorgesprochen, habe um Gesprächstermine gebeten und ließ Mitteilungen an den zuständigen Sachbearbeiter geben. Ohne Reaktion. Auch die Kindergeld- und die Wohngeldstelle baten mehrfach beim Jobcenter um Zuarbeiten. Doch das reagierte selbst dann nicht, als ihm Fristen gesetzt wurden. Dreimal ließ das Jobcenter diese ohne eine Reaktion verstreichen.
Inzwischen sind die Zuarbeiten erfolgt und Schletke sagt: „Endlich konnte der Kinderzuschlag ausgezahlt werden.“ Sie fühlt sich nach all dem schikaniert. Das weist das Jobcenter aber von sich. Denn es seien weder beabsichtigte noch vorsätzliche Verzögerungen gewesen. Von möglichen Konsequenzen - etwa was die Verbesserung interner Arbeitsabläufe oder eine etwaige kleine Wiedergutmachung gegenüber der Familie anbelangt - ist beim Jobcenter nicht die Rede.
Widerspruch läuft noch
Ganz abgeschlossen ist der Fall für die Familie aber nicht. Denn es wird noch ein Widerspruch bearbeitet. Da ging es um ein Arbeitsverhältnis, was angerechnet wurde, obwohl es nicht mehr bestand. Dazu erklärt das Jobcenter, die Familie habe versäumt, die Kündigung zu melden. „Aufstocker haben die selben Rechte und Pflichten wie jeder, der Leistungen nach dem SGB II bezieht“, heißt es von der Pressestelle. Auch sie müssen nachweisen, dass sie bedürftig sind. Im Kreis gibt es rund 4.300 Personen, die aufstockende Leistungen beziehen. Können Probleme mit dem Jobcenter nicht direkt mit dem Mitarbeiter oder dem Teamleiter geklärt werden, gibt es noch die Beschwerdestelle. Ina Nerling ist zu erreichen unter: 03445/7 10 33 40
(mz)
