Grundwasserverlust in Hainichen Grundwasserverlust in Hainichen: Gutachter bestätigt Verdacht

Hainichen - Im Zeitzer Ortsteil Hainichen geht der Streit um ausgetrocknete Brunnen in eine neue Runde. Und spitzt sich mehr und mehr zu. Denn nach dem plötzlichen Grundwasserverlust in einem Teil des Ortes beklagen betroffene Bürger nun erste Schäden an ihren Gebäuden. Sie haben Risse in Fassaden festgestellt, es treten Setzungserscheinungen in Hofeinfahrten auf, Türen in Gebäuden haben sich verzogen, Pflaster reißt. Das alles bringen die Bürger mit einer Erdwärmebohrung in Verbindung, die es vor zwei Jahren in der Dorfstraße gab. Seitdem ist das Grundwasser weg. Brunnen und Teiche versiegten über Nacht. Frösche und Fische haben ihren Lebensraum verloren. Die Bewohner können das Wasser nicht mehr für die Landwirtschaft oder für den Garten nutzen. Und es scheint keine Behörde zu interessieren.
Bürger fordern Gehör bei Ämtern
Die Hainichener haben nun zunehmend Angst, dass sich die Lage noch verschlimmern und weitere Schäden an Gebäuden und auf den Grundstücken auftreten könnten. Denn die Behörden haben bisher immer wieder einen Zusammenhang zwischen der Bohrung und dem plötzlichen anhaltenden Wasserverlust abgestritten. „Wer kommt für die Beseitigung der Schäden auf und was ist, wenn weitere auftreten“, fragt Cornelia Sahki stellvertretend für die betroffenen Grundstückseigentümer.
Fehler bei Wärmebohrung
Kraft schöpft sie aus einem Gutachten, dass sie und ihre Nachbarn auf eigene Kosten haben erstellen lassen. Daraus geht hervor, dass es etliche Versäumnisse bei der Bohrung selbst und schon im Vorfeld gegeben haben muss. Die Bürger fordern daher das Amt für Natur- und Gewässerschutz im Kreis auf, zu prüfen, ob alle Genehmigungen rechtmäßig erteilt wurden. Genau das bezweifeln die Bewohner von Hainichen. Denn der Gutachter hat festgestellt, dass die Erdwärmebohrung in einer Trinkwasserschutzzone III durchgeführt wurde. Und das sei von Gesetzes wegen gar nicht erlaubt. Nur in Ausnahmefällen und nur unter Auflagen sei so etwas möglich.
„Die Frage ist natürlich, warum die Bohrung trotzdem erlaubt wurde“, sagt Sahki. Hat die genehmigende Behörde etwas übersehen? Wurden ihr gegenüber vielleicht nicht ausreichend Angaben gemacht? Und wer muss nun für die Schäden auf den Grundstücken haften? - Fragen, die die Bürger bewegen. Deswegen fordern sie, dass endlich von der Wasserbehörde anerkannt wird, dass Fehler gemacht und bei der Bohrung eine Schicht im Boden beschädigt wurde. Das wiederum würde zu Veränderungen im Erdreich führen.
Bohrloch
Zudem befindet sich das Bohrloch in der Fließrichtung des Trinkwassereinzugs der Stadtwerke, sagen die Einwohner. Sie sagen, auch das sollte ausreichend geprüft werden. Falls es nämlich zu Fehlern bei der Bohrung kam, könnten Chemikalien das Wasser verunreinigen. Deswegen fordern die Bürger nun entsprechende Nachuntersuchungen.
Ob all das nun Gehör findet, wissen die Betroffenen nicht. Ein entsprechendes Schreiben haben sie bereits Anfang März an den Burgenlandkreis geschickt, bisher aber noch nichts vom Landratsamt gehört. Die Stadt Zeitz verwies in ihrer knappen Antwort auf eine MZ-Anfrage lediglich an die untere Wasserbehörde, die für Genehmigungen von Erdwärmebohrungen zuständig ist. Und das ist der Burgenlandkreis.
Satzung
In einer Satzung der Stadt Zeitz, die öffentlich und online einsehbar ist, geht es um den Bereich der Hainichener Dorfstraße und dem Bereich des ehemaligen Garagenkomplexes am Teich. Dort wurden vor zwei Jahren Häuser neu gebaut und für eines der Objekte eine Erdwärmebohrung durchgeführt. Aus der Satzung der Stadt geht hervor, dass das betroffene Gebiet eine Trinkwasserschutzzone III ist. Weiter heißt es, dass in dieser Zone keine Maßnahmen durchgeführt werden dürfen, die zu einer Gefährdung des Grundwassers führen können.
Auf eine Anfrage hin machte der Burgenlandkreis schon im vergangenen Jahr deutlich, dass es keinen Zusammenhang zwischen dem Rückgang des Grundwassers und der Bohrung gibt. Das sagten die zuständigen Fachämter. Ihrer Einschätzung nach gebe es keine Grundwassergefährdung. Ob die Untere Wasserbehörde, die dem Burgenlandkreis angehört, das Thema aufgrund des nun vorliegenden Gutachtens noch einmal aufrollt, ist unklar. Noch hat sich die Behörde nicht auf ein Schreiben der Bürger aus Hainichen gemeldet, die eine neue Prüfung fordern. Eine erneute Anfrage der MZ liegt der Pressestelle im Kreis ebenso vor. (mz)
