Geschlagen, gewürgt und gebissen Geschlagen, gewürgt und gebissen: 37-Jähriger nach häuslicher Gewalt verurteilt

Zeitz - Weil er im August des vergangenen Jahres seine damalige Freundin geschlagen, gewürgt und gebissen hat, ist ein 37-Jähriger aus der Gemeinde Elsteraue jetzt vom Amtsgericht in Zeitz zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt worden. Zudem hatte er Möbel zerbrochen, Inventar herumgeschleudert und den Kühlschrank gewaltsam ausgeräumt.
„Es tut mir sehr leid, was ich getan habe. Ich habe mich in dem Augenblick nicht wiedererkannt, denn normalerweise bin ich nicht so“, erklärte der Angeklagte. Die 34-jährige Geschädigte hatte die Beziehung am selben Abend beendet und würdigte ihn auch während ihrer Zeugenaussage keines einzigen Blickes. Allerdings schreibe er ihr immer noch Nachrichten und fahre in ihrer Straße oftmals auf und ab.
1,24 Promille
„Wir waren auf der Geburtstagsfeier seiner Eltern und er hatte viel getrunken“, sagte die Frau auf dem Zeugenstuhl. Die Polizei stellte später 1,24 Promille bei einem Schnelltest fest. Schon früher sei er unter Alkoholeinfluss manchmal anders gewesen, meinte sie. „Er hat mich sofort massiv beleidigt und als wir dann in meiner Wohnung waren ist er ausgetickt.“ Glas ging zu Bruch, durch die Scherben verletzte sich die Zeugin, weil der 37-Jährige sie über den Boden zog. Als sie ihre weinende Tochter im Obergeschoss schützen wollte, habe er sie auf der Treppe in Oberarm und Oberschenkel gebissen.
„Ich habe mich geärgert, weil sie so spät zu der Feier kam, sofort stur war und nicht mit sich reden ließ“, sagte dagegen der Angeklagte. Ausgerastet sei er dann, weil sie ihn früher schon mal geschlagen und nun wieder die Hand gegen ihn erhoben habe. Nach rund 20 Minuten kam die von der Tochter gerufene Polizei und nahm den wütenden Mann sofort in Gewahrsam. „Wir haben die Verwüstung und vor allem die blutende Frau gesehen. Und als der Mann unseren Anweisungen, die Wohnung zu verlassen, nicht nachkam, haben wir ihn gefesselt“, sagte ein 33-jähriger Beamter.
Hohes Maß an Gewalt
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sprach von Glück, dass nicht mehr passiert sei. Sie hielt dem Angeklagten sein Geständnis und die Tatsache, dass er noch nicht vorbestraft war, zugute. Das Maß an Gewalt aber ging ihr gegen den Strich. Ihrer Forderung nach der hohen Geldstrafe kam der Richter so komplett nach.
„Ich glaube Ihnen, dass es Ihnen Leid tut. Aber das mit dem Alkohol haben Sie offenbar überhaupt nicht im Griff. Und tun Sie sich selber einen Gefallen und lassen Sie Ihre Ex-Freundin in Ruhe, sonst sehen wir uns wegen Stalking hier schnell wieder“, meinte der Richter. (mz)
