Feuer in Gärten Feuer frei für Gartenabfälle? Im Burgenlandkreis gelten im März klare Zeiten und Verbotszonen
Wer sich beim Verbrennen von Gartenabfällen nicht an die Regeln hält, der riskiert Strafen.

Zeitz/MZ/er. - Am Sonntag ist der erste März, und damit dürften Spaziergänger in der Region ab kommender Woche wieder so manches Feuer in den Gärten erblicken. Denn im März ist es in Teilen des Burgenlandkreises wieder erlaubt, pflanzliche Gartenabfälle auf dem eigenen Grundstück zu verbrennen. Nicht erlaubt ist das Verbrennen zum Beispiel in der Kernstadt Zeitz, in den Ortsteilen hingegen dürfen Gartenfeuer lodern.
Wie das Umweltamt des Burgenlandkreises informiert, müssen beim Verbrennen aber die Verbrennungsverordnung des Kreises, der Brandschutz und die Wetterlage beachtet werden.
Kleingärtner im Burgenlandkrei sollen Kompstierung nutzen
Obwohl es in manchen Gebieten erlaubt ist, bittet das Umweltamt aber „dringend darum, Gartenabfälle nicht zu verbrennen und diese stattdessen auf dem eigenen Grundstück etwa durch Kompostierung zu verwerten oder in den 17 lokalen Annahmestellen abzugeben. Somit werden nicht nur Rauch, Qualm und Brandgeruch vermieden, sondern es kann auch ein Beitrag zu einer besseren Luftqualität geleistet werden“, heißt es. „Außerdem werden die abgegebenen pflanzlichen Gartenabfälle sowohl zu qualitativ hochwertigem Kompost weiterverarbeitet als auch im Kompostwerk Weißenfels zur Erzeugung von Strom und Wärme genutzt“, schreibt die Kreisverwaltung des Weiteren.
Interaktive Karte für den Burgenlandkreis online
Folgende Annahmestellen der hiesigen Abfallwirtschaft stehen zur Verfügung: die Wertstoffhöfe in Zeitz, Naumburg und Weißenfels, das Kompostwerk Weißenfels und der Kompostplatz Nißma (jeweils ganzjährig) sowie zehn saisonale Annahmestellen in Kleinhelmsdorf, Freyburg, Bad Kösen, Eckartsberga, Hohenmölsen, Laucha, Lützen, Punkewitz, Saubach und Teuchern für Grün- und Astschnitt.
Eine interaktive Übersichtskarte, wo das Verbrennen erlaubt ist und wo nicht, findet man auf der Internetseite des Kreisverwaltung. „Wer verbrennt, sollte die Gartenabfälle grundsätzlich vorher komplett umschichten, um kleinere Tiere wie Igel, Mäuse, Vögel und Insekten, die die Haufwerke häufig als Unterschlupf nutzen, zu vertreiben. Ein bloßes Rütteln am Haufen reicht dagegen nicht aus, da sich die Kleintiere eher völlig ruhig verhalten, statt zu flüchten“, so der Landkreis.
Im Burgenlandkreis keine Gartenfeuer am Sonntag erlaubt
Pflanzliche Gartenabfälle dürfen jeweils montags bis freitags von 9 bis 18 und samstags von 9 bis 12 Uhr verbrannt werden. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist das Verbrennen verboten. Kontrollen vor Ort seien vorgesehen, heißt es. Festgestellte Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. „In den letzten Jahren betraf das vor allem die Nichteinhaltung der Verbrennungszeiten am Wochenende und die Nichtbeachtung der Witterungsverhältnisse“, so die Kreisverwaltung.