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Ergänzung auf Internetseite Ergänzung auf Internetseite: Warum Kinder erst ab 14 Jahren allein in den Park dürfen

Von Torsten Gerbank 18.10.2019, 07:09
Schloss Moritzburg und der Schlosspark.
Schloss Moritzburg und der Schlosspark. Marco Junghans

Zeitz - „Kinder bis 13 Jahre ohne Begleitung eines Erwachsenen erhalten aus sicherheitsrechtlichen Gründen keinen Zutritt zum Schlosspark.“ Um diese Information hat die Zeitzer Stadtverwaltung jetzt jenen Teil ihres Internetauftritts „www.zeitz.de“ ergänzt, der dem Schlosspark Moritzburg gewidmet ist.

Konkret geht es um die Informationen im Unterpunkt Schlosspark; Öffnungszeiten und Eintrittspreise. Hintergrund der Ergänzung ist eine Anfrage der MZ, die wiederum auf einer Anfrage eines Lesers beruht. Der hatte sich gewundert, dass seinen elf und zwölf Jahre alten Kindern der Eintritt in den Schlosspark verwehrt worden war. Nach Angaben des Lesers wollten sie einen Spielplatz nutzen.

Benutzungsordnung des Schlossparkes in Zeitz

Maria Magdalena Fischer, Sachgebietsleiterin Kultur und Tourismus, verwies gegenüber der MZ und gegenüber dem Vater, der sich mit seiner Anfrage auch an die Stadt gewandt hatte, auf die seit Jahren geltende Benutzungsordnung des Schlossparkes. Die besage nämlich in Punkt 5, „dass Kinder unter 14 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen Zutritt zum Schlosspark gewährt werden darf“. Die Benutzerordnung des Schlosspark soll es ermöglichen, dass alle Gästegruppen „einen angenehmen und sicheren Aufenthalt“ im Schlosspark genießen können.

Bislang war auf der Webseite für den Schlosspark lediglich vermerkt: „Kinder bis 13 Jahre in Begleitung eines Erwachsenen erhalten freien Eintritt.“ Daraus hätten Leser durchaus schlussfolgern können, dass eben diese Kinder ohne erwachsene Begleitung nach dem Zahlen eines Eintritts Zugang zum Schlosspark haben. Bislang fehlte auch ein Link zur Benutzerordnung. Der ist nun vorhanden. (mz)