Justiz im Burgenlandkreis Ereignisse im Wethautal beschäftigen gleich zwei zwei Gerichte
Gegen die Bürgermeisterwahl im Wethautal liegt eine Klage beim Verwaltungsgericht in Halle vor. Auch das Arbeitsgericht beschäftigt sich mit einem Fall aus dem Wethautal. Wer Kläger und Beklagte sind.

Osterfeld/MZ. - Die Verbandsgemeinde Wethautal ist nicht mehr Beklagte im Rahmen der vom SPD-Ortsverein Osterfeld im Dezember vergangenen Jahres beim Verwaltungsgericht Halle eingereichten Klage gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom September 2023. „Die Klage wird nunmehr gegen den Verbandsgemeinderat des Wethautals geführt. Dieser ist zuständig für die Wahlen. Die Gemeinde ist aus dem Verfahren entlassen“, bestätigt Bernd Harms, Pressesprecher des Verwaltungsgerichtes.
Am 17. September 2023 wählten die Wahlberechtigten der VG Wethautal für die nächsten sieben Jahre ihren Bürgermeister. Mit der langjährigen Amtsinhaberin Kerstin Beckmann (FDP) und Herausforderin Kerstin Sachtler (SPD), die seit Jahren als Kämmerin in der VG-Verwaltung tätig ist, hatten sie die Wahl zwischen zwei Verwaltungsfachfrauen. Doch die Abstimmung entwickelte sich zu einem wahren Wahlkrimi mit denkbar knappem Ausgang zugunsten der Amtsinhaberin. Nur 22 Stimmen trennten die Unterlegene von der Siegerin.
Bereits kurz nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses hatte der SPD-Ortsverein Einspruch eingelegt und die Frage nach nicht berücksichtigten Briefwahlunterlagen in den Raum geworfen. Insgesamt 48 dieser laut SPD-Ortsverein nicht berücksichtigten Briefwahlunterlagen sind Bestandteil des Klageverfahrens ebenso wie die Tatsache, dass der Ortsverein die Chancengleichheit seiner Kandidatin nicht gewahrt sah. Fest machte er dies an drei Veröffentlichungen im amtlichen Mitteilungsblatt der VG kurz vor der Wahl, in der Leistungen der amtierenden Bürgermeisterin besonders dargestellt wurden.
Trotz der Einwände gegen die Gültigkeit der Wahl hatte der VG-Rat auf seiner Sitzung am 21. November die Wahl per mehrheitlichem Beschluss für gültig erklärt. Wann genau das Verwaltungsgericht oder ein einzelner Richter eine Entscheidung über die Wethautal-Wahl fällt, das konnte Pressesprecher Bernd Harms noch nicht sagen.
Dafür beschäftigt sich am 10. April das Arbeitsgericht in Halle mit einer Klage von Bürgermeisterkandidatin Kerstin Sachtler. Für diesen Tag ist ein Gütetermin angesetzt, wie der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht und stellvertretende Pressesprecher Peter Bundschuh auf MZ-Anfrage bestätigte. Die VG Wethautal, als Arbeitgeberin, hatte laut MZ-Informationen gegen die Kämmerin eine Änderungskündigung ausgesprochen. Das bedeutet, dass das bisherige Arbeitsverhältnis fristgerecht gekündigt wurde und geändert fortgesetzt werden soll. Welche Gründe es für die Versetzung gibt und wo Sachtler eingesetzt werden soll, ist nicht bekannt.