Definition Definition: Überörtlich
Kreisstraßen sind Straßen, die überwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Kreisen und kreisfreien Städten, dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Kreises oder dem unentbehrlichen Anschluss von Gemeinden oder räumlich getrennten Ortsteilen an überörtliche Verkehrswege dienen oder zu dienen bestimmt sind. Aus Sicht der Stadt Zeitz erfüllt die L 197 die Einstufung als Kreisstraße. (and)