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Totschlag am Arsenalplatz Totschlag am Arsenalplatz: Deshalb ist der Prozess im Fall Markus Hempel geplatzt

Von Julius Jasper Topp 02.07.2019, 09:20
Der Vater von Marcus H. legt Blumen nieder an dem Ort, an dem sein Sohn Marcus im Herbst 2017 getötet wurde.
Der Vater von Marcus H. legt Blumen nieder an dem Ort, an dem sein Sohn Marcus im Herbst 2017 getötet wurde. Baumbach

Magdeburg/Wittenberg - Der Prozess um den Tod des Wittenbergers Marcus Hempel vor dem Landesgericht Magdeburg ist vorerst geplatzt. Gründe sollen Zweifel am jugendlichen Alter des Angeklagten zur Tatzeit sein - sowie die Überlastung der Jugendkammer.

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg bestätigte auf MZ-Anfrage, dass sämtliche Termine abgesagt worden seien. Wann - und vor welcher Strafkammer - der Prozess weitergehen soll, sei derzeit unklar.

Sabri H. wird vorgeworfen, den 30-jährigen Markus Hempel nach einer Rangelei am Wittenberger Arsenalplatz im September 2017 geschlagen zu haben. Das Opfer stürzte auf den Kopf und erlag den Folgen einer Schädelverletzung.

Nebenklageanwalt Roland Ulbrich vertritt den Vater des Opfers, Karsten Hempel, in der Verhandlung, für die ursprünglich im Juni die ersten Termine angesetzt waren. Ulbrich beklagt, dass eine Verfahrensverschleppung im Raum stehe.

„Der Prozess sollte eigentlich am 18. Juni beginnen“, sagt der Leipziger Anwalt. Die Termine seien dann zunächst bis zum September verschoben worden, aber auch diese seien wiederum nicht haltbar gewesen, weil andere Prozesse dazwischen gerückt seien.

Das Gericht hatte gegenüber der MZ im Mai angegeben, dass dringende Haftsachen vorrangig seien. Prozesse, in denen der Angeklagte in Untersuchungshaft sitzt, müssten schneller verhandelt werden. Sabri H. befindet sich auf freiem Fuß.

Nun sei noch dazugekommen, dass die Jugendkammer in Magdeburg ein Gutachten in Auftrag gegeben habe, um zu prüfen, wie alt Sabri H. zur Tatzeit wirklich war.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Syrer unter Jugendstrafrecht angeklagt, weil er angegeben hatte, bei der Tat vor zwei Jahren 17 gewesen zu sein. Sein Mandant Karsten Hempel habe daran bereits mehrfach Zweifel angemeldet und Prüfungen angeregt.

Warum erst jetzt Gutachten in Auftrag gegeben würden, sei ihm unklar, sagt Anwalt Ulbrich. Den ihm zugesandten Gerichtsunterlagen zufolge sollen mehrere Fachärzte, darunter auch Zahnmediziner, das Alter des Angeklagten feststellen.

Warum das Gutachten jetzt kommen soll, konnte auch die Staatsanwaltschaft Magdeburg nicht beantworten. Beim Landgericht war am Montag keine Auskunft zu bekommen.

Ulbrich hat inzwischen eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Präsidentin des Landgerichts eingelegt: Das Gericht solle prüfen, ob die Jugendstrafkammer tatsächlich überlastet sei und dann gegebenenfalls an eine andere Kammer verweisen.

Denn eine Verfahrensverschleppung könne sich im Falle einer Verurteilung deutlich strafmildernd auf Sabri H. auswirken. „Wenn zwischen Tat und Verhandlung mehr als zwei Jahre vergangen sind, dann ist ein deutlich milderes Urteil zu erwarten“, sagt Anwalt Ulbrich.

Der Gesetzgeber wolle die Belastung kompensieren, der ein Angeklagter über den überlangen Zeitraum bis zum Prozessbeginn ausgesetzt sei. Dabei sei es nicht unüblich, dass mehrere Monate Freiheitsstrafe wegfielen.

Sabri H. ist wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Der Angeklagte soll nicht beabsichtigt haben, sein Opfer zu töten, musste aber beim Zuschlagen mit den Folgen rechnen, so die Anklage. Ihm droht eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren. (mz)