1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Wittenberg
  6. >
  7. Strafe in der Entziehungsanstalt

Strafe in der Entziehungsanstalt

Von ANDREAS BEHLING 19.03.2009, 19:34

ZSCHORNEWITZ/MZ. - Eine Haftstrafe bedeutet dies dennoch: Der Mann muss zwei Jahre hinter Gitter, weil er seine geschiedene Frau und Nachbarn bedroht und mit einem Beil angegriffen hatte.

Staatsanwalt Förster hatte genau das vor der 6. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau beantragt - und das Schwurgericht unter Vorsitz von Manfred Steinhoff folgte im in vollem Umfang: Der Angeklagte ist nun wegen vorsätzlichen Vollrauschs verurteilt, die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist angeordnet. Zur Freiheitsstrafe führte der Vorsitzende aus, dass diese noch sehr niedrig bemessen wurde. Dabei habe man dem Umstand einer möglicherweise aufgehobenen Steuerungsfähigkeit Rechnung getragen.

Wer permanent saufe und wisse, dass er danach zu aggressiven Ausbrüchen neigt, könne im Grunde aber keine besonders milde Entscheidung erwarten, schob Steinhoff nach. Weitaus entscheidender für den Angeklagten dürfte allerdings der Hinweis des Vorsitzenden sein, die Therapie als letzte Chance zu begreifen, sein Leben in einigermaßen geordnete Bahnen zu lenken. "Schaffen Sie das nicht, kommt es zu einem üblen Ende. Hat die Gesellschaft Glück, sterben Sie, bevor es zu neuen Straftaten kommt. Haben Sie und die Gesellschaft Pech, wächst die Reihe der Delikte. Und irgendwann ist so viel von Ihrem Gehirn weggeschossen, dass Sie den Rest des Lebens in einer geschlossenen Abteilung verbringen, bis Sie die in einer Holzkiste verlassen", malte Steinhoff ein mögliches Szenario bewusst drastisch aus.

Der Mann auf der Anklagebank suchte daraufhin den Blickkontakt zu Verteidiger Jörg Filipski. Ein kurzes Nicken genügte und beide erklärten, die Entscheidung akzeptieren zu wollen. Zuvor hatte der Rechtsanwalt seinen Mandanten als mittlerweile "krankheitseinsichtig und therapiewillig" beschrieben. Von einer derartigen Einstellung konnte bei dem Zschornewitzer am Abend des 1. Oktober 2008 noch keine Rede sein.

Damals hatte er mehr als 2,25 Promille Alkohol im Blut und fühlte sich stark genug, seine geschiedene Ehefrau mit dem Tode zu bedrohen sowie zwei Nachbarn mit einem Beil zu attackieren. Diesem für sie unvermittelten Angriff konnten sich die Männer nur durch Flucht entziehen (die MZ berichtete). Verteidiger Filipski legte in seinem Schlussvortrag Wert auf die Feststellung, dass in der Vergangenheit in dem Milieu die Positionen zwischen Täter, Opfer und Zeuge häufiger gewechselt hatte.