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Prozess geplatzt Prozess geplatzt: Peter Fitzek: Anwalt lässt "König von Deutschland" sitzen

Von Ilka Hillger 21.08.2019, 09:30
Peter Fitzeks Verfahren ist geplatzt.
Peter Fitzeks Verfahren ist geplatzt. Hillger

Wittenberg/Dessau - Peter Fitzeks Gerichtstermin war am Mittwochmorgen schnell beendet. Die 4. Strafkammer des Dessauer Landgerichts setzte die Verhandlung und alle Folgetermine aus, weil Fitzeks Pflichtverteidiger nicht erschienen war.

Der selbsternannte „König von Deutschland“ aus Wittenberg hatte mit zehnminütiger Verspätung den Gerichtssaal betreten. Richter Thomas Knief nutzte die Wartezeit, um zu erklären, warum der Anwalt des 53-jährigen Angeklagten nicht kommen werde.

Dieser hatte erst am Abend vor dieser Berufungshauptverhandlung eine Beschwerde gegen eine Verfügung des Richters vom 19. Juli eingelegt. Knief hatte in der Verfügung festgelegt, dass eine Verschiebung der Verhandlungstermine nicht möglich sei.

Auch eine Aufnahme der Verhandlung ohne Pflichtverteidiger Björn Fehse lehnte er auf Nachfrage des Angeklagten ab. „In diesem Verfahren brauchen wir unbedingt einen Verteidiger“, sagte er.

Fitzek bot seinerseits an, einige Schriftstücke zu verlesen. Darauf wurde jedoch dankend verzichtet, da diese schließlich nichts mit der verhandelnden Sache zu tun haben durften. So musste der Angeklagte seine Aktenordner, ein Fantasie-Kennzeichenschild und Urkunden wieder einpacken.

Zum wiederholten Mal vors Dessauer Amtsgericht kam Peter Fitzek, weil sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Wittenberger Amtsgerichtes in Berufung gegangen waren. Das hatte den Mann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 27 Fällen und Beleidigung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.

Der Pflichtverteidiger, auf den Fitzek nicht verzichten will, „weil ich ihm mittlerweile einigermaßen vertraue“, hat die Kosten des kurzen Verfahrens zu tragen. Eine Neuaufnahme der Verhandlung muss durch das Landgericht terminiert werden. Ursprünglich waren fünf Verhandlungstermine vorgesehen, die nun hinfällig sind. (mz)