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Prozess geht weiter Prozess gegen Peter Fitzek: "König von Deutschland" gibt sich nicht geschlagen

11.07.2017, 09:57
Selbst ausgestellter Führerschein: Peter Fitzek aus Wittenberg hatte im September 2012 seinen Führerschein zurückgegeben und sich stattdessen selbst einen ausgestellt. Die Führerscheinstelle hatte dies als Verzicht auf die Fahrerlaubnis gewertet.
Selbst ausgestellter Führerschein: Peter Fitzek aus Wittenberg hatte im September 2012 seinen Führerschein zurückgegeben und sich stattdessen selbst einen ausgestellt. Die Führerscheinstelle hatte dies als Verzicht auf die Fahrerlaubnis gewertet. Archiv/Lutz Sebastian

Dessau/Wittenberg - Noch mindestens einen weiteren Verhandlungstag (am 19. Juli) braucht es im Prozess gegen Peter Fitzek vor dem Dessauer Landgericht. Nahezu abgeschlossen ist nach der Sitzung am Montag die Beweisaufnahme.

Fitzek und die Staatsanwaltschaft waren in Berufung gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Dessau und Wittenberg gegangen, die den selbst ernannten König von Deutschland wegen des Verstoßes gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt hatten (die MZ berichtete). Einzige Zeugin am Montag war eine Ermittlerin der Polizeidirektion Ost. Sie hatte die Fallakten im Versicherungsvergehen anzulegen.

Peter Fitzek legt Fotos und Videoaufnahmen vor

Ins Referieren kam Fitzek zum zweiten Vorwurf mit der Vorlage von fünf neuen Beweisanträgen. Dazu gehören Videoaufnahmen, die ihn bei Auftritten im Schweizer Fernsehen zeigen und mit denen er belegen will, dass er keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte und damit auch berechtigt war, hierzulande mit einem Führerschein aus Paraguay zu fahren. Eine Fotodokumentation von zwei Reisen in das Land soll seine Aussagen festigen, dass er sich dort tatsächlich aufhielt.

Dem Gutachter, der besagten Führerschein als Fälschung ausmachte, will Fitzek mit seinem Beweisantrag nachweisen, dass er beim Vergleich von falschen Annahmen ausging. So soll der Mann vom LKA lediglich nationale Führerscheine zum Abgleich herangezogen haben und nicht solche für Touristen, wie ihn Fitzek benutzte. In seiner Erklärung verstieg sich der Angeklagte darin, dem LKA zu unterstellen, einen gefälschten Vergleichsausweis selbst hergestellt zu haben, um „uns in Haft zu halten“. Er sprach von „juristischem Trickbetrug der Bundesrepublik“. Seine Äußerungen liefen letztlich - wie fast immer - darauf hinaus, die Frage aufzuwerfen, ob sein Königreich Deutschland rechtmäßig gegründet wurde.

(mz/ihi)