1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Wittenberg
  6. >
  7. Verhafteter "König von Deutschland": Peter Fitzek: Wo hat selbsternannter "König von Deutschland" das Geld seiner Anleger versteckt?

Verhafteter "König von Deutschland" Peter Fitzek: Wo hat selbsternannter "König von Deutschland" das Geld seiner Anleger versteckt?

Von Michael Hübner 10.06.2016, 18:25
Peter Fitzek
Peter Fitzek Archiv/Thomas Klitzsch

Wittenberg - Wo sind die 1,3 Millionen Euro, die der selbst ernannte König von Deutschland in bar von der Kooperationskasse abgehoben hat? Diese Frage kann die Staatsanwaltschaft zwei Tage nach der spektakulären Verhaftung von Peter Fitzek wegen des Verdachts der schweren Untreue in 27 Fällen überraschender Weise immer noch nicht beantworten.

Der Angeschuldigte hat am Mittwoch vor der Haftrichterin freiwillig über den Verbleib des Geldes geredet. „Diese Angaben überprüfen wir derzeit“, sagt Dessaus Staatsanwaltschafts-Sprecher Olaf Braun. Offensichtlich sind die Ermittler vom Fitzek-Statement völlig überrascht worden. Damit steht zum jetzigen Zeitpunkt eine mögliche Anklage auf sehr wackligen Füßen. Und so ist vor allem eines klar: Fitzek wird verhaftet, weil die Staatsanwaltschaft von akuter Fluchtgefahr ausgegangen ist.

Trotzdem heißt es am Mittwoch noch in einer Pressemitteilung: „Das abgehobene Geld soll der Angeschuldigte abredewidrig für eigene Zwecke verwendet haben.“ Beweise dafür werden nicht genannt oder sie gibt es gar nicht.

Der „Monarch“ hat seinen Anlegern versprochen, er werde die Mittel „zur Finanzierung gemeinwohlorientierter Unternehmen oder in stabile Sachwerte investieren“. Es ist nun Aufgabe der Ermittler, dies zu widerlegen. Dabei besteht durch die Verhaftung des 50-Jährigen für die Beamten erheblicher Zeitdruck. In drei Monaten muss die Entscheidung über die Eröffnung eines Hauptverfahrens fallen.

In zwölf Wochen werden Beweise benötigt, die belegen, dass der „Souverän“ die 1,3 Millionen Euro „für eigene Zwecke verwendet“ hat. Dann drohen dem König bis zu 15 Jahre Haft. In Deutschland ist es aber ein leichtes - auch wenn der Weg über einen Flughafen oder in die Schweiz nicht mehr empfehlenswert ist - größere Summen verschwinden zu lassen.

Das erschwert die Recherchen. Und 1,3 Millionen Euro passen gerade so - welch ein Zufall (!) - in einen ganz gewöhnlichen Diplomatenkoffer. „Dazu muss man aber schon gut packen können“, verrät ein Banker der MZ. Und mit diesem Gepäckstück wird eine Kreuzfahrt unternommen. Bei einem Landgang in einem Karibikstaat kann problemlos in einer Bank eine Einzahlung vorgenommen werden. Und noch sicherer: Mit einem Pkw geht es nach Italien und dann wird ein privates Boot gechartert.

Natürlich muss nicht unbedingt eine Reise angetreten werden. Wer über viele Helfer oder Anhänger verfügt, gibt den Unterstützern in bar kleinere Summen, die dann per Überweisungen auf ein Konto in Süd- oder Mittelamerika landen. Hier einen lückenlosen Nachweis zu führen, dürfte der Staatsanwaltschaft in nur 84 Tagen schwer fallen. Beliebt bei einigen Millionären sind aber auch fingierte Geschäfte: Stichwort Panama.

Verbraucherschützer sind unter diesen Umständen fest davon überzeugt, dass den Anlegern der Totalverlust droht. „Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat dem König keine Bankgeschäfte erlaubt. Deshalb gibt es auch keine Einlagesicherung“, sagt Sven Kretschmar. Der Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Halle empfiehlt den Betroffenen das Einschalten eines Fachanwalts.

„Ich würde das Ergebnis des Strafverfahrens abwarten und dann zivilrechtliche Schritte einleiten“, sagt Petra Kuhnert. Allerdings, so die Gräfenhainichener Juristin, müssen Fristen beachtet werden. Im Einzellfall ist auch eine sofortige Klage am Amts- oder Landgericht - entscheidend ist die Höhe des Streitwerts - ratsam.

Die Anwältin ist überzeugt, dass ein Titel - also ein Gerichtsurteil - gegen Fitzek vollstreckbar sei. Sie beruft sich dabei auf die Aussage des Königs, dass er „noch einen Koffer in Paraguay“ habe. Im „Königreich“ wird die ganze Aufregung nicht verstanden. Das Verfahren werde beweisen, dass „weder Peter noch ein anderer von uns sich bereichert hat oder Gelder hat verschwinden lassen und dass die Arbeit der Kooperationskasse und der Reichsbank völlig legal sind, auch nach BRD-Recht“, so der „Pressesprecher“.

„Es läuft alles nach Plan. Macht euch mal keine Sorgen. Peter hat doch seit Monaten immer wieder um eine Anklage wegen der Kooperationskasse gebeten. Jetzt endlich trauen sich die BRD-Schergen ihn anzuklagen“, so Marco Ginzel. (mz)