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König von Deutschland Peter Fitzek: König von Deutschland bleibt in Haft

26.09.2016, 11:56
Peter Fitzek
Peter Fitzek Archiv/Thomas Klitzsch

Wittenberg/Halle(Saale) - Der Haftbefehl der 13. Großen Strafkammer des Landgerichts Halle gegen den Angeklagten Peter Fitzek aus Wittenberg bleibt aufrechterhalten und in Vollzug. Das teilte das Landgericht Halle am Montagmittag in einer Pressemitteilung mit. Fitzek hatte zuvor eine Haftprüfung beantragt und war deshalb am Donnerstag von der Kammer angehört worden.

„Die dort vorgebrachten Gründe haben die Kammer nicht dazu bewogen, den Haftbefehl aufzuheben oder außer Vollzug zu setzen. Die Kammer geht weiterhin davon aus, dass gegen den Angeklagten der dringende Tatverdacht der Untreue besteht und die Haftgründe der Fluchtgefahr und der Verdunklungsgefahr vorliegen", erklärte ein Sprecher des Gerichts.

Es bestehe sowohl die Gefahr, dass sich der Angeklagte durch Flucht dem bevorstehenden Verfahren entziehe, als auch die Gefahr, dass er Einfluss auf die Mitglieder seiner „Gemeinschaft“ nimmt, die als Zeugen in Betracht kommen.

Der Beginn der Hauptverhandlung ist für den 20. Oktober vorgesehen. Es sind inzwischen bis Anfang März 2017 insgesamt 26 Verhandlungstage anberaumt. (mz)