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Impfpflicht für Beschäftigte in Pflege und Medizin Landkreis Wittenberg verhängt keine Verbote

Alle noch laufenden Verfahren werden demnächst eingestellt. Tätigkeits- und Betretungsverbote werden und wurden nicht ausgesprochen.

Von Marcel Duclaud 02.12.2022, 15:26
Impfzentrum
Impfzentrum Foto: Klitzsch

Wittenberg/MZ - Die Impfpflicht für Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen oder Praxen hat vor gar nicht langer Zeit für große Aufregung gesorgt. Tätigkeitsverbote oder Bußgelder waren angedroht für jene, die vollständigen Impfschutz nicht nachweisen konnten oder wollten.