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Kreis Wittenberg Kreis Wittenberg: Peter F. führte Falsches im Schilde

Von THOMAS STEINBERG 04.07.2011, 16:28

WITTENBERG/DESSAU/MZ. - Ein Nummernschild "ND 1 WB" ist kein amtliches Kennzeichen, sondern eines, das geeignet ist, den Anschein eines amtlichen Kennzeichens zu erwecken. Zu diesem Schluss ist die 8. Strafkammer des Landgerichts Dessau nach zwei Verhandlungstagen gekommen und hat den auf Lebenszeit gewählten Chef des Wittenberger Vereins "NeuDeutschland" Peter F. zu 150 Tagessätzen à zwölf Euro verurteilt.

F., der behauptet, er habe die Erlaubnis, im "Feldversuch" staatliche Strukturen zu schaffen, hatte Ende 2009 zwei Mal ein eigenes Nummernschild an ein Auto geschraubt und erklärt, dieses zu dürfen, weil ihm der Leiter der Wittenberger Verkehrsbehörde bestätigt habe, sein Kennzeichen könne nicht mit einem deutschen verwechselt werden. Richterin Sigrun Baumgarten ließ dieses Argument allerdings nicht gelten; die im Paragraphen 22 des Straßenverkehrsgesetzes beschriebene Verwechslungsgefahr beziehe sich auch auf ausländische Nummernschilder, stellte sie in der Urteilsbegründung klar.

In der Vorinstanz war F. zu vier Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung verurteilt worden. Gegen das Urteil hatten sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Während Peter F.'s Anwalt am Montag einen Freispruch forderte, hatte die Staatsanwältin sechs Monate Freiheitsstrafe vor dem Hintergrund gefordert, dass F. bereits vorbestraft ist und mehrfach wegen Verkehrsdelikten auffällig wurde.

Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.