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Vor Gericht Gekündigt in Wittenberg: Ex-Mitarbeiter wollen Stadtverwaltung der Lutherstadt verklagen

Von Anne Nicolay-Guckland 20.01.2017, 07:00
Landgericht und Arbeitsgericht in Dessau
Landgericht und Arbeitsgericht in Dessau Peter Ending/Archiv Lizenz

Dessau /Wittenberg - Um Glanz und Gloria für 2017 in Wittenberg nicht in Gefahr zu bringen, setze man auch auf den Stadtordnungsdienst, erklärt der Anwalt, der im Auftrag der Lutherstadt selbige vor Gericht verteidigt. Das nun ausgerechnet frühere Mitarbeiter genau dieses Stadtordnungsdienstes für einen Prozess mit „richtig viel Musik drinnen“ (Anwalt der Kläger) sorgen könnten, hätte sich wohl niemand träumen lassen.

Der Stadtordnungsdienst mit seinen acht Mitarbeitern soll in der Lutherstadt für Ruhe, Ordnung und Sauberkeit sorgen. Zu den Aufgaben gehört unter anderem das Aufspüren von Müll, die Vermeidung von Ruhestörung, die Durchführung von Kontrollen oder auch die Beseitigung von Tierkadavern.

Zum Einsatz kommen die Mitarbeiter in Wittenberg und den Ortsteilen der Stadt. Zwischen 6 und 22 Uhr sind die Beschäftigten in zwei Schichtgruppen im Dienst. Seit Mai 2016 ist zusätzlich ein Bereitschaftsdienst zwischen 22 und 6 Uhr und am Wochenende hinzu gekommen.

Doch Ruhe und Ordnung herrscht zwischen den Beschäftigten und ihrem Arbeitgeber seit über einem halben Jahr nicht mehr. Kurz nach dem Stadtfest wurde ein Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes auf eine andere Stelle umgesetzt, wenige Monate später kam es für Andere noch dicker: Drei Mitarbeiter erhielten überraschenderweise eine fristlose Kündigung. Gegen diese Kündigung wehren sich die Betroffenen nun vor Gericht, in zwei Fällen fand am Donnerstag ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht in Dessau statt.

Bei einem solchen gesetzlich vorgeschriebenen Termin versucht der Richter, die beiden Streitparteien zu einer gütlichen Einigung zu bewegen, doch danach sah es vor Gericht ganz und gar nicht aus. „Wir kommen selbstverständlich zu keiner Einigung“, erklärt der Anwalt der Kläger, Volker Gößling, gleich zu Beginn.

Auch der Anwalt der Stadt, Konstantin Speck, lässt bei dem Gütetermin anfangs nicht erkennen, dass es ein Interesse gibt, zu einer solchen zu kommen. Alles sieht nach einem schnellen Ende aus, doch Richter Olaf Heidemeyer lässt nicht locker, bohrt nach und will die Gründe wissen, warum es zu der fristlosen Kündigung gekommen ist. Auch die beim Gerichtstermin anwesenden Ex-Beschäftigten kannten bis dahin die Gründe für ihre Kündigung nicht.

Im Kern wird den ehemaligen Mitarbeitern vorgeworfen, dass sie in ihrer eigentlichen Arbeitszeit privaten Belangen nachgegangen seien, erklärt Konstantin Speck auf Nachfrage des Richters. „Es geht um das Aufsuchen von Gaststätten, Gärten, Wohnungen und privaten Feiern in Uniform“, sagt der Anwalt vor Gericht. Auch Alkohol soll dabei getrunken worden sein. Und sogar Beweise soll es für diese Behauptungen geben, erklärt der Anwalt der Stadt Wittenberg.

Trotz dieser Anschuldigungen weicht der Anwalt der Kläger nicht von seiner Position ab, Richter Olaf Heidemeyer redet den Klägern am Donnerstag noch einmal ins Gewissen, dass sie einer „friedlichen Lösung gegenüber aufgeschlossen sein sollten“.

Anwalt Konstantin Speck weist noch einmal auf das Angebot der Lutherstadt Wittenberg hin: Die in der Personalakte beschriebenen Vorwürfe bleiben unter Verschluss und würden nicht in die Öffentlichkeit gelangen. Außerdem könne die fristlose Kündigung zu einer Entlassung unter Wahrung der entsprechenden Fristen geändert werden.

Doch auch nach der Wiederholung dieses Angebots gibt es kein Einlenken bei den Klägern. Bis zu einem möglichen Prozessbeginn haben die Streitparteien nun noch einmal Zeit, sich zu einigen. Sollte es nicht dazu kommen, wird sich auch Wittenbergs Oberbürgermeister Torsten Zugehör (parteilos) zu den früheren Mitarbeitern äußern müssen. Einen Termin dafür hat Richter Olaf Heidemeyer im Kalender schon einmal vorgesehen. (mz)