Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde der Kreisverwaltung Wittenberg zieht ins Foyer
Pflichtumtausch der Führerscheine soll schneller von der Hand gehen und Wartezeiten verkürzt werden.

Wittenberg/MZ - In der Kreisverwaltung Wittenberg soll es jetzt schneller beim Pflichtumtausch der alten Führerscheine gehen. Die Fahrerlaubnisbehörde ist in die gläsernen Büros im Foyer umgezogen – das verkürze die Laufwege und damit auch die Zeit, die für den Umtausch benötigt werde, heißt es vom Landkreis.
Vor Beginn des Pflichtumtausches, also vor dem 1. Januar 2021 seien bereits 5.360 „alte Führerscheine“ für Inhaber der Jahrgänge 1953 bis 1958 auf EU-Kartenführerscheine umgestellt und ausgehändigt worden. Seit Beginn des Pflichtumtauschs seien bis 6.171 Anträge auf Umstellung registriert. Davon seien 5.671 Anträge umgestellt und 4.742 den Antragstellern ausgehändigt worden. 1.409 seien gegenwärtig in der Bearbeitung.
Vorsichtig prognostiziert werden noch ca. 3.000 Verfahren erwartet – inklusive der aktuellen Jahrgänge 1959-1964. Zur Zeit warten rund 500 Führerscheindokumente auf ihre Abholung.
Bis zum Jahr 2033 müssen alle Führerscheine in einheitliche EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden. Das betrifft alle Besitzer eines Führerscheines, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum des Führerscheindokuments, nicht das Datum der Erteilung der jeweiligen Klassen der Fahrerlaubnis.
Die neuen Karten sind auf 15 Jahre befristet – das betrifft aber nur das Dokument, nicht die eigentliche Fahrerlaubnis. Ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch im Allgemeinen nicht verbunden.
Der Umtausch der Führerscheine ist nach Fristen gestaffelt. Für Führerscheine, die vor 1999 ausgestellt worden sind richtet sich diese nach dem Geburtsdatum des Inhabers.
Die Geburtsjahrgänge von 1953 bis 1958 mussten ihren Schein bis zum 19. Januar diesen Jahres umgetauscht haben. Die Jahrgänge 1959 bis 1964 sind bis zum 19. Januar 2023 dran. Bis zum Januar 2024 müssen alle Fahrerlaubnis-Inhaber umtauschen, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden. Wer 1971 oder später zur Welt kam, hat bis Januar 2025 Zeit. Jeder, der vor 1953 geboren wurde, muss seinen Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht haben.