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Urteil in Leipzig Doppelmörder von Teneriffa: Warum er weiter Beamtenpension kassiert

Obwohl Thomas H. aus Halle in Spanien wegen eines grausamen Doppelmordes verurteilt wurde, fließt seine Beamtenpension weiter. Warum das Bundesverwaltungsgericht diesen Anspruch bestätigt – und welche rechtlichen Grenzen es gibt.

Von Lea Fischer Aktualisiert: 05.09.2025, 21:21
Im Verfahren um die Beamtenpension des verurteilten Doppelmörders Thomas H. hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Im Verfahren um die Beamtenpension des verurteilten Doppelmörders Thomas H. hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Foto: Lea Fischer

Wittenberg/Leipzig/MZ. - Teneriffa, 2019: Auf der spanischen Atlantikinsel geschieht ein Verbrechen, das die Öffentlichkeit erschüttert. Thomas H. aus Halle, damals 44 Jahre alt, erschlägt in einer Höhle seine getrennt lebende Ehefrau und den zehnjährigen gemeinsamen Sohn. Sein zweiter, damals siebenjähriger Sohn, entkommt. Obwohl der gebürtige Wittenberger 2022 in Spanien zu einer lebenslangen Haftstrafe sowie zu Freiheitsstrafen von 23 und 16 Jahren verurteilt wurde, beschäftigt der Fall sechs Jahre später noch immer die deutsche Justiz.