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Der Knallerbsenstrauch lässt grüßen

Von Klaus Adam 20.06.2007, 17:12

Gräfenhainichen/MZ. - TV-Ekel Stefan Raab strickte gar ein Lied darum. Die Schlagworte hatte er aus einer Fernsehgerichtsshow. Doch eigentlich hätte Berufsrichterin Barbara Salesch die Sache gar nicht übernehmen dürfen, bevor sie nicht vor die Schiedsleute gebracht worden wäre. Erst wenn vor dem "Nachbarschaftsgericht" keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, dann geht die Angelegenheit vors Amtsgericht. In Gräfenhainichen versuchen Roland Stieler und seine Mitstreiter Lothar Gräff und Cornelia Birkner, die kleinen Zwistigkeiten unter den Mitmenschen friedvoll zu klären. Sie bilden die Schiedsstelle in der Verwaltungsgemeinschaft "Tor zur Dübener Heide".

Zwischen vier und acht Fällen sind es pro Jahr, die von ihnen verhandelt werden. In den Sprechtagen an jedem zweiten Donnerstag im Monat werden den Schiedsleuten jedoch wesentlich mehr Fälle vorgetragen. Vieles können sie durch ihre Beratung schon klären. Wenn nicht, wird verhandelt. "Früher hat man ein Loch in den Gartenzaun gemacht, um zum Nachbarn zu kommen, heute will man ihn nicht mehr sehen. So ändern sich die Zeiten", umreißt Lothar Gräff den Hintergrund dieser ehrenamtlichen Arbeit.

Denn es sind genau solche Auseinandersetzungen wie um den berühmten Knallerbsenstrauch, mit denen es auch die Gräfenhainichener Schiedsleute zu tun haben. "Bepflanzungen auf der Grundstücksgrenze, Mauern und Einzäunungen, die stören, Schattenbildungen oder Überwuchs von Gewächsen, Aufstellorte von Mülltonnen", zählt Roland Stieler aus seinem Erfahrungsschatz auf. Er ist seit 2000 Schiedsmann. Manchmal sind es auch die Erben von Grundstücken, die sich mit Vereinbarungen der Vorfahren nicht einverstanden erklären wollen, ergänzt Stieler. Zu DDR-Zeiten hatte man sich unter Nachbarn ja auch oft einfach per Handschlag geeinigt.

In fast allen Fällen gelingt es den drei Schiedsleuten, die zumeist im Gräfenhainichener Ratssaal ihre Verhandlungen abhalten, eine gütliche Regelung zu finden, Stieler spricht von 80 Prozent der vorgebrachten Angelegenheiten. Juristisch gesehen, sind es Vergleiche. Ob sich allerdings die vorherigen Streithähne hinterher auf eine Flasche Bier am Gartenzaun treffen, das erfahren die Schiedsleute später selten.