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Landgericht Dessau Bewohner zündet Asylunterkunft in Coswig an – so urteilt das Gericht

Ein junger Somalier soll in einer Flüchtlingsunterkunft in Coswig eine Matratze angezündet und hohen Sachschaden verursacht haben. Warum das Landgericht Dessau-Roßlau nicht mehr von versuchtem Mord in 16 Fällen ausgeht.

Aktualisiert: 16.07.2025, 10:11
Ein junger Somalier soll in einer Flüchtlingsunterkunft in Coswig eine Matratze angezündet und damit einen Feuerwehreinsatz ausgelöst haben.
Ein junger Somalier soll in einer Flüchtlingsunterkunft in Coswig eine Matratze angezündet und damit einen Feuerwehreinsatz ausgelöst haben. (Foto: Freiwillige Feuerwehr Coswig)

Dessau/Coswig/MZ - Gegen den Mann aus Somalia, der am späten Abend des 24. November 2024 in der Coswiger Flüchtlingsunterkunft eine Matratze in seinem Zimmer angezündet haben soll, um auf diese Weise Selbstmord zu begehen, ist ein Urteil gesprochen worden. Zu welcher Meinung die 2. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau gekommen ist.