1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Weißenfels
  6. >
  7. Urteil um Abwasserbeiträge: Urteil um Abwasserbeiträge: In Weißenfels herrscht totale Verunsicherung

Urteil um Abwasserbeiträge Urteil um Abwasserbeiträge: In Weißenfels herrscht totale Verunsicherung

Von Andreas Richter 06.10.2018, 10:00
Rechtsanwältin Anke Thies (2. von links/vorn) spricht über die verfahrene Abwasser-Lage in Weißenfels.
Rechtsanwältin Anke Thies (2. von links/vorn) spricht über die verfahrene Abwasser-Lage in Weißenfels. Peter Lisker

Weißenfels - Von einer möglichen Erhöhung der Abwasserbeiträge können nach Ansicht von Rechtsanwältin Anke Thies nur diejenigen Grundstückseigentümer betroffen sein, die jetzt neu an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen werden. Thies vertritt die Weißenfelser Bürgerinitiative für sozial gerechte Abwasserabgaben (BI). Diese hatte am Montagabend nach einem knappen halben Jahr Pause erstmals wieder zu einer Zusammenkunft ins Zentrum der Stadt eingeladen.

Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Halle. Das hatte im August nach einem drei Jahre langen Verfahren die vom Weißenfelser Stadtrat beschlossene Satzung zu den einmaligen Abwasserbeiträgen gekippt.

Gericht forderte Erhöhung der Abwasserbeiträge

Die Kläger aus Weißenfels haben damit ihr Ziel erreicht, die Satzung rechtlich für unwirksam zu erklären. „Wir haben gewonnen, die Stadt muss die Kosten für das Gerichtsverfahren tragen“, sagte Thies am Montagabend vor den rund 60 Teilnehmern des Treffens an der Marienkirche.

Das Paradoxe: Das Gericht hat die Satzung nicht etwa gekippt, weil die Abwasserbeiträge zu hoch kalkuliert sind. Vielmehr haben die Richter das Gegenteil beanstandet: Die Beiträge seien zu niedrig kalkuliert, weil nicht alle Investitionskosten für die Errichtung der Abwasseranlagen einbezogen worden seien, so der Standpunkt des Gerichts.

Seit dem Urteil herrscht Verunsicherung auf allen Seiten

Seit Bekanntwerden des Gerichtsurteils herrscht nun eine totale Verunsicherung unter allen Beteiligten. Selbst die Rechtsvertreterin der BI musste einräumen: „Die Sache ist für beide Seiten total verfahren.“ Immerhin habe das Gericht mit seinem Urteil eine „fast 30-jährige Rechtsprechung auf den Kopf gestellt“.

Den Widerspruch versuchte Anke Thies deutlich zu machen: Auf der einen Seite muss die Abwasseranstalt nach dem Gerichtsurteil die Beiträge neu kalkulieren und erhöhen. Auf der anderen Seite, so die Rechtsanwältin, dürfen laut Kommunalabgabengesetz beim rückwirkenden Inkraftsetzen einer Satzung die „Beitragspflichtigen nicht höher belastet werden als in der bisherigen Satzung“.

Legen Abwasseranstalt und Stadt Beschwerde gegen Urteil ein?

Indes verdichten sich die Anzeichen, dass Abwasseranstalt beziehungsweise die Stadt Weißenfels eventuell Beschwerde gegen das Gerichtsurteil einlegen. Laut Rechtsanwältin Thies ist die Begründung zum Urteil den Beteiligten am 24. September zugegangen.

Danach gelte eine Einspruchsfrist von vier Wochen. MZ-Informationen zufolge soll vorher im Rahmen eines Treffens mit allen Akteuren über eine mögliche Beschwerde diskutiert werden.

Abwasser-Urteil wird auch Thema im Landtag

Mittlerweile ist das Weißenfelser Abwasser-Thema auch im Landtag angekommen. Wie der hiesige Abgeordnete Rüdiger Erben (SPD) informierte, hat seine Fraktion beantragt, dass sich der Innenausschuss des Landtages in der nächsten Woche mit der Angelegenheit befasst.

„Die Kläger und ihre Anwältin haben den Weißenfelsern möglicherweise einen teuren Bärendienst erwiesen“, so Erben. Trotzdem sei er der Meinung, dass „jetzt nicht alle Weißenfelser Beitragspflichtigen hierfür haften müssen.“ Er erwarte vom Innenministerium eine Aussage zu den Auswirkungen des Urteils. (mz)