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Bumerang für Weißenfels Bumerang für Weißenfels: Gericht fordert Erhöhung der Abwasserbeiträge

Von Andreas Richter 24.08.2018, 07:25
Das gereinigte Abwasser fließt hier in die Saale.
Das gereinigte Abwasser fließt hier in die Saale. Peter Lisker

Weißenfels - Überraschende Entwicklung in der Auseinandersetzung um Abwasserbeiträge in Weißenfels: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Halle hat jetzt von der Stadt eine Erhöhung der Beiträge gefordert und damit eine vor drei Jahren vom Stadtrat beschlossene Satzung gekippt.

In dem zuvor monatelang kontrovers diskutierten Papier wird die Höhe der einmaligen Abgaben festgelegt, mit denen Grundstückseigentümer rückwirkend für die Errichtung von Abwasseranlagen zur Kasse gebeten werden. Die Grundstückseigentümer im Entsorgungsgebiet der Weißenfelser Abwasseranstalt haben demnach einen Beitrag in Höhe von 2,02 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche zu zahlen. Eigentümer, die bereits vor dem gesetzlich festgelegten Stichtag 15. Juni 1991 an das zentrale Abwassernetz angeschlossen wurden, zahlen 73 Cent pro Quadratmeter. Die meisten haben mittlerweile ihren Beitrag bezahlt. Ein Teil hat aber auch Widerspruch eingelegt.

Grundstückseigentümer hatten ein sogenanntes Normenkontrollverfahren gegen die Stadt Weißenfels geführt

Nach dem Beschluss hatten zwei Grundstückseigentümer ein sogenanntes Normenkontrollverfahren gegen die Stadt geführt. Dahinter steht die Bürgerinitiative für sozial gerechte Abwasserabgaben (BI). Wolfgang Gotthelf, Mitglied des Vorstandes der BI, hatte seinerzeit betont, dass es vor allem um gerechte Beiträge gehe. Die BI hatte beklagt, dass industrielle Einleiter wie etwa das Tönnies-Fleischwerk und private Einleiter in der Satzung gleichbehandelt werden. Und das obwohl die Weißenfelser Kläranlage zu etwa 70 Prozent vom Schlachthof in Anspruch genommen werde.

Umso erstaunlicher nun das jüngste Urteil, das einem Bumerang für die Kläger gleichkommt: Die Gleichbehandlung von industriellen Großeinleitern und kommunalen Einleitern ist laut OVG rechtskonform. Beanstandet wurde vielmehr, dass die Beiträge „erheblich zu niedrig kalkuliert und festgesetzt“ wurden. Die Beiträge sind damit nach Ansicht des OVG nicht kostendeckend.

Abwassergebühr Weißenfels: 2,02 Euro pro Quadratmeter sind einer der geringsten Beitragssätze

Im Vergleich zu den Gebieten anderer Entsorger seien 2,02 Euro pro Quadratmeter in der Tat einer der geringsten Beitragssätze, sagte Andreas Dittmann, Vorstand der Weißenfelser Abwasseranstalt. Bei der komplizierten Berechnung, welcher Aufwand für die Errichtung von Abwasseranlagen tatsächlich in die Beitragshöhe einfließen darf, sei man seinerzeit sehr zurückhaltend gewesen. „Wir wollten eine Satzung, die so rechtssicher wie möglich ist“, sagte Dittmann.

Die Folgen des Gerichtsurteils sind indes noch nicht absehbar. „Mit diesem Urteil haben am Ende alle verloren“, bedauerte der Weißenfelser Oberbürgermeister Robby Risch (parteilos). Eine Erhöhung der Beiträge betreffe Bürger und Unternehmen ebenso wie die Stadt Weißenfels selbst. Risch wörtlich: „Ein guter Berater erkennt den Zeitpunkt, seinen Mandanten von der Rücknahme seiner Klage zu überzeugen, wenn er selbst Schaden nimmt.

Alle Beteiligten warten nun zunächst auf die schriftliche Begründung des Urteils

Die Bürgerinitiative, die sich nicht in einem Punkt durchsetzen konnte, hat es verpasst, durch eine Rücknahme der Klage dies zu verhindern.“ Wolfgang Gotthelf von der BI sieht das Urteil hingegen anders: „Die Stadt hat den Prozess verloren, weil das Gericht festgestellt hat, dass die Beitragssatzung fehlerhaft ist.“

Alle Beteiligten warten nun zunächst auf die schriftliche Begründung des Urteils. Für Anke Thies, Rechtsanwältin der BI, ist die Sache allerdings klar: Grundstückseigentümer, die bereits gezahlt haben, dürfen nun nicht im Nachhinein mit einem höheren Abwasserbeitrag belastet werden. (mz)