Prozess am Amtsgericht Weißenfels Prozess am Amtsgericht Weißenfels: Strafe wegen rassistischer Beleidigung

Weißenfels - Wegen einer rassistischen Beleidigung ist eine 27-jährige Weißenfelserin am Dienstag vom Amtsgericht Weißenfels zu einer Strafe von 300 Euro verurteilt worden. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass die junge Frau einen 41-jährigen Afrikaner im August vergangenen Jahres als „Drecksnigger“ beleidigt hatte.
Vorausgegangen war offenbar ein Streit zwischen den Kindern der beiden Parteien. Immer wieder war es demnach zu Beleidigungen zwischen den Kindern der Angeklagten und den Kindern der Lebensgefährtin des Geschädigten gekommen, die im selben Haus leben. Wegen der Auseinandersetzungen zwischen den Kindern und den beiden Frauen war auch die Polizei bereits mehrmals gerufen worden.
Frau soll den Geschädigten nach übereinstimmenden Zeugenaussagen rassistisch beleidigt haben
Am Tag nach einem Streit hatte der Geschädigte nach eigenen Angaben schließlich das Gespräch auf der Straße mit der Angeklagten gesucht, um die Meinungsverschiedenheiten auszuräumen. Das hatte sie jedoch aus Zeitmangel ausgeschlagen. Dabei soll sie den Geschädigten nach übereinstimmenden Zeugenaussagen rassistisch beleidigt haben.
Die Angeklagte bestätigte vor Gericht zwar den wiederholten Streit mit der Nachbarin, ihrem Lebensgefährten und den Kindern. Die rassistische Beleidigung hätte sie jedoch nicht geäußert. Zudem hätte sie sich zuletzt bei dem Geschädigten entschuldigt. Auch soll sich das Verhältnis mit der Angeklagten zuletzt wieder gebessert haben. Beides bestätigte der Mann zwar. Die Strafanzeige hielt er jedoch trotzdem aufrecht.
Geldstrafe von 300 Euro für rassistische Äußerung
Insbesondere aufgrund der übereinstimmenden Zeugenaussagen war die Richterin von der Schuld der Angeklagten überzeugt. Der Staatsanwalt bezeichnet die Auseinandersetzung als typischen Nachbarschaftsstreit, der normalerweise zu den Akten gelegt wird. In diesem Fall müsse die Beleidigung jedoch verfolgt werden, da sie einen rassistischen Charakter hatte.
Die Richterin folgte dem Antrag des Staatsanwaltes und verhängte eine Geldstrafe von 300 Euro. Dabei berücksichtigte die Juristin zum einen, dass die Angeklagte noch nicht vorbestraft war. Auf der anderen Seite habe die rassistische Beleidigung ein besonderes Gewicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (mz)