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Nordrampe Weißenfels Nordrampe Weißenfels: Bürgerbegehren aus formalen Gründen abgelehnt

Von andreas richter 19.07.2013, 11:04
Die Bundesstraße 91 zwischen Weißenfels und Zeitz.
Die Bundesstraße 91 zwischen Weißenfels und Zeitz. Symbol/MZ Lizenz

weissenfels/MZ - Der Weißenfelser Stadtrat hat das Bürgerbegehren zur Durchführung eines Bürgerentscheids zum geplanten Bau der Nordrampe an der Anschlussstelle Burgwerbener Straße an die Bundesstraße 91 aus formalen Gründen für unzulässig erklärt. Während der zum Teil turbulenten Sitzung stimmten am Donnerstagabend 23 Stadträte dafür, neun stimmten dagegen und vier enthielten sich der Stimme.

Die Bürgerinitiative für sozial gerechte Abwasserabgaben (BI) hatte knapp 5 000 Unterschriften von Weißenfelsern unter der Fragestellung „Sind Sie gegen den Bau der zusätzlichen Nordrampen als weitere Anbindung zur B 91?“ gesammelt. Dabei unterlief den Initiatoren jedoch ein Formfehler. Statt der in der Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt vorgeschriebenen maximal drei Vertretungsberechtigten der Unterzeichner wurden fünf benannt.

Auf diesen Fehler der Organisatoren machte im Stadtrat noch einmal Peter Otto, Leiter des städtischen Rechtsamtes, aufmerksam. Nachdem die eigentlich am 11. Juli geplante Sitzung wegen nicht eingehaltener Ladungsfristen um eine Woche verschoben worden war, vertrat Otto am Donnerstag Oberbürgermeister Robby Risch (parteilos), der bereits in seinem planmäßigen Jahresurlaub war. „Der Stadtrat hat keinen Spielraum“, sagte Otto. Die Einhaltung der Zahl der Vertretungsberechtigten sei eine „zwingende formale Voraussetzung“, auch wenn das „für den normalen Menschen schwer verständlich“ sei. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass nach dem Einreichen des Bürgerbegehrens am 7. Juni mittlerweile zwei der Unterzeichner ihren Verzicht erklärt haben. Entscheidend für die Bewertung sei der Zeitpunkt, an dem das Begehren eingereicht wurde, also der 7. Juni. Das allerdings sah Heidelinde Penndorf als Vertreterin der BI anders. Von den Bürgern auf der voll besetzten Empore des Ratssaals teils lautstark unterstützt, meinte sie, dass eine Heilung des Formfehlers noch bis zur Stadtratssitzung möglich ist. Da zwei Unterzeichner verzichtet hätten, sei dies nun geschehen.

Otto Klein (Fraktion Bürger für Weißenfels/Landgemeinden) machte das Dilemma des Rates deutlich. Es sei abzuwägen „zwischen Recht und Gewissen“. Er warb darum, das Bürgerbegehren ungeachtet des Formfehlers anzuerkennen und damit den Willen von knapp 5 000 Weißenfelsern zu akzeptieren. Dass eine solche Anzahl an Unterschriften ein gewichtiges Argument ist, daran ließen auch andere Stadträte keinen Zweifel. Zugleich beugte sich die Mehrheit jedoch der Einsicht, an dem Formfehler nicht vorbei zu kommen. Zumal der amtierende Verwaltungschef klar machte, dass er im Falle einer Anerkennung des Bürgerbegehrens Widerspruch gegen diesen gesetzwidrigen Beschluss einlegen müsste.

Obwohl eigentlich über eine rein formale Frage zu entscheiden war, entspann sich im Rat auch eine inhaltliche Debatte. Heidelinde Penndorf bekräftigte, dass sie nicht grundsätzlich gegen den Bau der Nordrampe sei, diese Investition solle jedoch von der Lebensmittelindustrie finanziert werden, die am meisten von der Verbesserung der Infrastruktur profitieren würde. Stadtrat Manfred Rauner (CDU-Fraktion) erinnerte daran, dass die rund 2,55 Millionen Euro teure Investition zu einem beträchtlichen Teil vom Land gefördert werden könnte. Während Hans Klitzschmüller (Fraktion der Linkspartei) darauf aufmerksam machte, dass der Standpunkt von Heidelinde Penndorf nicht mit der Fragestellung in dem Bürgerbegehren übereinstimmt.